Bei der baden-württembergischen Landtagswahl gibt es 70 Wahlkreise. Wer einen Wahlkreis mit relativer Mehrheit gewinnt, zieht per Direktmandat in den Landtag ein. Eine Zweitstimme - so wie das die Wählerinnen und Wähler von Bundestagswahlen kennen - gibt es nicht.
Auch Landeslisten existieren in Baden-Württemberg nicht. Somit können auch Spitzenpolitiker nicht unbedingt mit einem Sitz im Landtag rechnen. Neben dem Direktmandat werden Zweitmandate zugeteilt. Wer ein Zweitmandant erhält, hängt von der Anzahl der Sitze der jeweiligen Partei im Landtag ab. Die Sitze werden innerhalb einer Partei in absteigender Reihenfolge der Stimmenanteile auf die vier Regierunsgbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen verteilt.
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