Schriesheim - Klage gegen Ergebnis der Bürgermeisterwahl verhindert die für 1. Februar geplante Vereidigung

Oeldorf darf Amt nicht antreten

Von 
Konstantin Groß
Lesedauer: 
Die Kandidaten bei ihrer offiziellen Vorstellung im November: Helmut Oelschläger (v. l.), Fadime Tuncer und der spätere Wahlsieger Christoph Oeldorf. © Marcus Schwetasch

Schriesheim. Paukenschlag am Donnerstagnachmittag in Schriesheim: Um 16.23 Uhr informierte die Verwaltung in einer Pressemitteilung, dass der im November gewählte Bürgermeister Christoph Oeldorf nicht wie geplant am 1. Februar vereidigt werden kann. Grund ist eine Klage gegen das Wahlergebnis, die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einging. Er darf allerdings kommissarisch als „Amtsverweser“ amtieren.

Oeldorf, bisher Bürgermeister der kleinen Nachbargemeinde Wilhelmsfeld, hatte die Bürgermeisterwahl vom November mit 56,3 Prozent klar gewonnen. Seine Gegenkandidatin, Vize-Bürgermeisterin Fadime Tuncer von den Grünen, erhielt 42 Prozent. Helmut Oelschläger, wie Oeldorf aus Wilhelmsfeld stammend, landete abgeschlagen bei 1,2 Prozent.

Nach Informationen aus Schriesheim soll Oelschläger neben einem anderen Bürger Ende 2021 beim Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt haben. Dieser wurde dort jedoch abgelehnt, worauf einer der beiden Einsprecher fristgerecht, also bis zum 19. Januar, Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einreichte. Wer von den beiden Einsprechern diesen Schritt unternahm, ist nicht bekannt. 

Mehr zum Thema

Kommentar Geplatzte Vereidigung von Oeldorf ist ein Schlag ins Kontor

Veröffentlicht
Kommentar von
Konstantin Groß
Mehr erfahren
Statistik 2021

Kriminalität in Schriesheim: „Niemand muss Angst haben“

Veröffentlicht
Von
Martin Tangl
Mehr erfahren
Freizeit

Schriesheimer Waldschwimmbad feiert großes Jubiläum

Veröffentlicht
Von
Gerlinde Gregor
Mehr erfahren

Einen Tag nach Ablauf der Klagefrist wurde am Donnerstag die Stadt Schriesheim offiziell informiert. Hier war geplant, dass Oeldorf am 1. Februar in einer feierlichen Sondersitzung des Gemeinderats in der Mehrzweckhalle vereidigt wird. Die jetzige Klage „hat nun zur Folge, dass der endgültige Bestand der Bürgermeisterwahl von der rechtskräftigen Entscheidung über die Einsprüche abhängig ist“, erläutert Stadt-Sprecherin Larissa Wagner. So sieht es Paragraf 32, Absatz 4, des Kommunalwahlgesetzes vor. Konkret heißt das, dass „Herr Oeldorf sein Amt zum 1. Februar nicht antreten kann und die Verpflichtung zunächst zurückzustellen ist.“ So verlangt es Paragraf 42, Absatz 6, Gemeindeordnung.

Stellt sich die Frage: Was passiert nun? Die Amtszeit von Hansjörg Höfer, der aus Altersgründen nicht mehr kandidiert hatte, läuft am Montag, 31. Januar, 24 Uhr, ab. Und der gewählte Nachfolger darf sein Amt nicht antreten. Nach deutschem Recht kann eine staatliche Einheit jedoch nicht ohne einen politisch Verantwortlichen bleiben. Und so stellt die Gemeindeordnung für diesen Fall in Artikel 48 die Institution des Amtsverwesers bereit. Dieser muss jedoch vom Gemeinderat mit Mehrheit gewählt werden.

Wer kann Amtsverweser werden? Möglich ist, dass der bisherige Bürgermeister diesen Posten übernimmt, also kommissarisch auch nach Ablauf seiner regulären Amtszeit weiterarbeitet. Möglich ist aber auch, dass der gewählte Bürgermeister zunähst als Amtsverweser eingesetzt wird, bis die Gültigkeit der Wahl endgültig bestätigt wird.

Höfer verlängert nicht

Hansjörg Höfer hat offensichtlich darauf verzichtet, als Amtsverweser weiterzumachen. „Nach Rücksprache mit Herrn Oeldorf und Herrn Höfer“, so formuliert nämlich Stadt-Sprecherin Wagner, sei entschieden worden, dass Oeldorf sich am 1. Februar im Gemeinderat zur Wahl als Amtsverweser stellt. Dazu muss er zuvor sein Amt als Bürgermeister von Wilhelmsfeld abgeben.

In ähnlichen Fällen wurde dabei auch anders verfahren. Als in Weinheim die Dauerkandidatin Fridi Miller Einspruch gegen den Wahlsieg von Manuel Just im Juni 2018 einlegte, lehnte dieser zunächst die Möglichkeit ab, als Amtsverweser zu amtieren. Grund: Dazu hätte er sein bisheriges Amt als Bürgermeister von Hirschberg abgeben müssen. Was aber, wenn das Gericht dem Einspruch Millers stattgegeben hätte und Neuwahlen stattgefunden hätten, die Just verloren hätte? Er wäre dann mit völlig leeren Händen dagestanden, vor allem ohne Versorgungsansprüche. So entschied er sich, zunächst im Rathaus von Hirschberg zu bleiben und abzuwarten, bis er die Frist für seine Versorgungsansprüche erreicht hatte. Bald darauf wurde er dann offiziell OB.

Christoph Oeldorf hat sich also gleich dafür entschieden, zumal er als Amtsverweser alle Kompetenzen eines Rathaus-Chefs hat. So führt auch er die Bezeichnung „Bürgermeister“. Sollte die Wahl für rechtmäßig erachtet werden, wird die Zeit als Amtsverweser auf die Amtsperiode angerechnet. Oeldorf selbst war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Autor

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen