Innenstadt

Das plant der Bezirksbeirat zum Mannheimer Grillrauch-Problem

Die Stadt Mannheim hat ein Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstzraße erlassen, doch der Grillrauch ist in der Innenstadt noch immer ein Problem, klagt der Bezirksbeirat. Warum das so ist und was die Räte planen

Von 
Sylvia Osthues
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Ein Holzkohlegrill in einem Kebabrestaurant am Marktplatz (aufgenommen im August 2019). © dpa

Mannheim. Erneut war das Grillrauch-Problem am Marktplatz Thema bei der Bezirksbeiratssitzung Innenstadt/Jungbusch. Jürgen Hammer vom Fachbereich Klima, Natur, Umwelt erklärte: „Um das Problem zu beseitigen, müssen wir dicke Bretter bohren.“ Dafür gebe es mehrere Gründe. Der Fachbereich 61 habe zwar ein Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße erlassen, doch die meisten der bestehenden Lokale würden Bestandsschutz genießen. Zu den Grill-Restaurants im Einzelnen berichtete Hammer: „Im ehemaligen Istanbul in H1, 14 ist der Grill abgebaut worden, dadurch ist der Bestandschutz erloschen.“

Drei Grillrestaurants nebeneinander am Marktplatz in G1: Im ehemaligen Istanbul (von links) ist der Grill abgebaut, zum Angus Grill läuft ein Normenkontrollverfahren, und das Restaurant Meydan genießt den bestehenden Bestandsschutz. © Sylvia Osthues

Der neue Betreiber habe deshalb dafür einen Bauantrag stellen müssen. Dem Angus Grill in H1,15 (ehemaliges Café Journal) sei zwar die Nutzung des Grills untersagt worden. Doch dagegen sei Widerspruch eingelegt worden. Dazu gebe es aber noch keine Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Inzwischen habe das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Antrag des Betreibers auf aufschiebende Wirkung stattgegeben. „Bis zur rechtskräftigen Entscheidung kann der Grill somit weiterbetrieben werden“, bedauerte Hammer.

Meydan hat Bestandsschutz

Auf Antrag des Restaurants Meydan (H1,16) zur Verschiebung des Grills an einen neuen Standort sei zwar eine Baugenehmigung dafür erteilt worden, jedoch ohne Baufreigabe. Der Grill an alter Stelle aber genieße Bestandschutz. Im Hähnchengrill in H1, 3 hingegen werde nicht mit direkter Flamme gegrillt. Hammer berichtete: „Überprüft wird derzeit die Rechtmäßigkeit der bestehenden Holzkohlegrillanlagen.“ Die Stadtverwaltung habe die Anlagenbetreiber auf Grundlage des § 24 BImSchG (BundesImmissionsschutzgesetz) in Verbindung mit § 22 BImSchG zur Verminderung der Rauch- und Geruchsemissionen verpflichtet. Im Jahr 2022 seien erste Geruchseinzelgutachten angefertigt worden: mit dem Ziel nachzuweisen, dass einzelne Grillrestaurants relevant zur Geruchsbelästigung beitragen.

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14 Restaurants seien daraufhin als Hauptbelastung identifiziert worden. Im Februar 2023 hätten sie die ersten vier Verfügungen erlassen zur Verminderung der Rauch- und Geruchsemissionen um mindestens 90 Prozent durch geeignete und zugelassene Abgasreinigungsanlagen. „Weitere regulatorische Maßnahmen seitens der Verwaltung gibt es nicht - es braucht Zeit“, bedauerte Hammer. Es stehe den Anlagenbetreibern lediglich frei, sonstige Maßnahmen zur Verminderung der Rauch- und Geruchsemissionen in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Häufige Einsätze

Bezirksbeirat Christian Kirchgässner (CDU) wandte ein: „Es geht nicht nur um die Geruchsbelästigung, die nach wie vor belastet, sondern auch um die Häufung der Feuerwehreinsätze durch die Verpuffung, die zurückzuführen ist auf Rückstände, beziehungsweise Fettreste.“ Bezirksbeirat Johannes Schmidt (FDP) kritisierte, dass die baurechtliche Prüfung in Baden-Württemberg wesentlich höher ist und länger dauert als in anderen Ländern. Und Bezirksbeirat Steven Kunz (Die Linke) ärgerte auch die Verzögerung beim Vollzug. Dadurch sei das Angus noch längere Zeit geöffnet und verbrenne seit einem Jahr verbotswidrig Holzkohle weiter. „Warum dauert das so lange? Was ist mit Sofortvollzug?“, fragte er.

Der Bezirksbeirat Innenstadt/Jungbusch will nun eine entsprechende Resolution an das Baurechtsamt richten.

Freie Autorin

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