Mannheim. Der Montagabend ist friedlich verlaufen, befürchtete Zusammenstöße zwischen Polizei und Teilnehmern der nicht erlaubten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen sind ausgeblieben. Dennoch: Mannheim stand am Dienstag wieder bundesweit im Fokus, so berichtete etwa das ZDF in den Nachrichten um 9 Uhr über die angemeldete Menschenkette und über die verbotene Demonstration.
Was ist über die nicht angemeldete Demonstration an diesem Montag bekannt?
Am späten Abend hat die Polizei die Zahl der Teilnehmer auf 500 geschätzt. Demnach hätten sich Kleingruppen gebildet, „die sich selbstständig oder spätestens nach Aufforderung der Polizei wieder auflösten“. Von etwa 40 Teilnehmern und Teilnehmerinnen wurden Personalien aufgenommen, nachdem sich die Gruppe trotz Aufforderung nicht aufgelöst hatte. Zudem wurden Platzverweise erteilt. Am Abend war noch von 50 namentlich erfassten Personen ausgegangen worden.
Was sagt die Entwicklung der Teilnehmerzahlen an den untersagten Demonstrationen aus?
Waren es bei der ersten nicht angemeldeten Demonstration noch bis zu 2000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, ist die Zahl von 800 bei den letzten Malen auf nun 500 gesunken. Ein Trend? Vor dem Hintergrund der Schulferien ist das unklar, sagt Polizeisprecher Patrick Knapp dieser Redaktion. „Es ist unheimlich schwer einzuschätzen, wie viele Versammlungsteilnehmer kommen.“ Die Stadt teilt mit: „Ein belastbarer Trend ist darin nicht zu erkennen, da sich das Geschehen zunehmend auch auf weitere Städte ausbreitet.“
Die Veranstalter der angemeldeten Menschenkette haben davon gesprochen, dass die rechtsradikale Partei Der III. Weg ein Haupttreiber der verbotenen Demonstrationen sei. Stimmt das?
Für die Versammlungen am 13., 20. und 27. Dezember kann das Knapp nicht bestätigen. Die Auswertung zum 4. Januar steht aus. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) kann auf Anfrage die „verantwortliche (Mit-)Organisation“ durch Mitglieder der Partei „derzeit nicht bestätigen“. Auf mehreren Demonstrationen in Mannheim seien demnach aber Personen gewesen, die das LfV als Reichsbürger, Rechtsextremisten und dem Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ einordnet.
Die Polizei hat bei den nicht angemeldeten Versammlungen mehr als 100 Personalien aufgenommen. Woher kommen die Leute?
Laut Sprecher Knapp lässt sich bei den Personalien ein „regionaler Schwerpunkt“ erkennen. Demnach sei etwa die Hälfte der Personen direkt aus Mannheim, die andere Hälfte aus dem „näheren Umfeld“.
Spürt der Handel montags Einschränkungen in der Innenstadt?
Vor allem die Tatsache, dass sich die Ereignisse wöchentlich wiederholen, „ist sehr unangenehm und hat negative Folgen für den Handel und die Gastronomie“, sagt Lutz Pauels, Vorsitzender der Werbegemeinschaft City, dieser Redaktion. „Die Menschen wissen jetzt und bekommen über die Berichterstattung mit, mit welchen kritischen Situationen sie rechnen müssen, und meiden die Innenstadt.“ Da man nicht sicher sein könne, wie der Abend verlaufe, entstünden „massive Behinderungen“ für Passanten. Pauels betont mehrfach, dass nicht nur Handel und Gastronomie leiden, „sondern auch Anwohner und Berufstätige, die am Abend nicht wissen, wie sie in die Stadt rein oder aus der Stadt raus kommen können“. Von dem Katz-und-Maus-Spiel, das sich Demonstranten und Polizei liefern, „ist jeder in der Innenstadt betroffen“.
Wie ist die Sicherheitslage für Unbeteiligte?
„Mannheim ist eine sichere Stadt“, teilt die Verwaltung mit. Unbeteiligte sollten Abstand von unzulässigen Demonstrationen halten und „sich noch stärker von Rechtsextremisten, Reichsbürgern oder sonstigen gewaltbereiten Teilnehmern abgrenzen“. Die Sicherheitslage sei „unverändert gut“, sagt Knapp. Man müsse aber damit rechnen, „dass man gegebenenfalls kontrolliert“ werde.
Welche Strafen drohen bei der Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung?
Es können Bußgelder verhängt werden. In der Allgemeinverfügung vom 22. Dezember, mit der die Stadt jede nicht angemeldete und bestätigte Versammlung bis 31. Januar untersagt, drohen Veranstaltern Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Nachdem am 27. Dezember Demonstranten Widerstand gegen Beamte geleistet hatten, verurteilte das Amtsgericht einen 57-Jährigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von insgesamt 2100 Euro, und einen 50-Jährigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Euro.
Warum war die Menschenkette nicht verboten?
Der Stadt lagen Anmeldungen für die Menschenkette und einem weiteren Infostand vor, den die „Omas gegen Rechts“ betrieben hatten. Die Grünen-Stadträte Gerhard Fontagnier und Chris Rihm sind als Veranstalter der Menschenkette aufgetreten und hatten ein Konzept vorgelegt. Vergangene Woche waren es laut Polizei 400 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, an diesem Montag 850. Die in der Corona-Verordnung festgelegte Personenobergrenze von 500 gilt nicht für Zusammenkünfte, die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit dienen, teilte die Stadt mit.
Gibt es auch in der kommenden Woche eine Menschenkette?
Rihm und Fontagnier haben angekündigt, ihre Veranstaltungen so lange weiterzuführen, so lange nicht angemeldete Demonstrationen angekündigt sind. „Wir denken, dass wir uns kommenden Montag hier wiedersehen werden“, sagte Rihm.
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