Mannheim. Dennis Ulas hat es erfolglos mit einem Appell ans kollektive Gedächtnis des Gemeinderats versucht. Der Linke erinnerte in der jüngsten Hauptausschusssitzung daran, dass vor der Kommunal- und Europawahl im Frühsommer „die Bevölkerung von der Plakatflut wirklich genervt war“.
Auch für die Umwelt sei eine derartige Materialschlacht schädlich, argumentierte Ulas. Gleichwohl beantragte seine LTK-Fraktion vergeblich eine Obergrenze von 2000 Plakaten pro Partei. Diese hätten bei den zurückliegenden Wahlen vor allem CDU (5400 angemeldete Plakate), FDP (4888), Grüne (2750) und SPD (2570) überschritten, aber auch Ulas’ damalige LI.PAR.Tie (2200).
Jene Fraktion hatte noch im Sommer, quasi als eine ihrer letzten Taten, die Obergrenze beantragt. Aber nachdem in der Ausschussdebatte klar geworden war, dass außer seiner Fraktion keine dafür ist, verzichtete Ulas auf eine Abstimmung. „Erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung“, steht nun im Protokoll.
Mannheims Oberbürgermeister zu Wahlplakat-Regeln: juristisch „vermintes Feld“
Diese übliche Formalie ist hier indes inhaltlich voll berechtigt. Christian Specht hatte als oberster Verwaltungsvertreter nicht nur rechtliche Zweifel angemeldet, ob eine Obergrenze zulässig wäre („ein vermintes Feld“). Vor allem berichte er zuvor bereits – auch auf Anfrage von Ulas’ Fraktion – von einem „dramatischen Rückgang“ unzulässig aufgehängter Plakate. Bei der Kommunal- und Europawahl 2019 habe die Stadt noch rund 2700 Regelverstöße festgestellt, diesmal seien es nur 704.
Die Verwaltung habe dann die Verantwortlichen jeweils aufgefordert, jene Plakate zu entfernen, so der Oberbürgermeister. Dem seien sie in der Regel umgehend nachgekommen. Nur in 18 Fällen sei ein kostenpflichtiges Entfernen erforderlich gewesen. Wie viel dafür in Rechnung gestellt wird, variiert offenbar. Ordnungsamtssprecherin Anja Kobbe nannte dem „MM“ mal auf Anfrage pro Plakat 73,20 Euro.
Wahlplakate in Mannheim: Forderung nach mehr Geldbußen wird abgewiesen
Ulas sagte im Ausschuss, zum einen gebe es sicher eine hohe Dunkelziffer neben den festgestellten Verstößen. Zum anderen sei ärgerlich, dass selbst diese in den allermeisten Fällen folgenlos blieben. „Wenn man das Ganze nicht kontrolliert, braucht man auch keine Richtlinie.“ Regelverletzungen sollten mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahnt werden.
Specht hielt dagegen: „Ich sehe da keinen Handlungsbedarf.“ Die nach der Kommunalwahl 2019 veränderten Vorschriften hätten sich bewährt, die jetzige Praxis seien mit allen Parteien abgestimmt. Ordnungsbürgermeister Volker Proffen konstatierte ebenfalls „ein sehr breites Verständnis“ und eine sehr hohe Bereitschaft, sich an die Plakat-Regeln zu halten.
Unterstützt wurden die beiden Christdemokraten von Melanie Seidenglanz und Claudius Kranz. Die SPD-Stadträtin erinnerte daran, dass Plakate von Ehrenamtlichen aufgehängt würden, die oft nicht über alle Regeln informiert seien. Ausdrücklich ins gleiche Horn stieß der CDU-Fraktionschef. So habe er erst in diesem Wahlkampf gelernt, dass es Laternen gebe, die nachts nicht leuchteten, aber mit speziellen Markierungen als Verkehrszeichen fungierten. Ergo dürften daran keine Plakate hängen. Diese Fälle seien in die 704 Verstöße eingerechnet.
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