Ordnungsamt bestätigt

Viele Wahlplakate hängen in Mannheim an unzulässigen Stellen

In Mannheim sieht man derzeit wieder sehr viele Wahlplakate, an einigen Orten sogar mehr als je zuvor. Und an Stellen, wo sie gar nicht erlaubt sind, etwa rechts in Fressgasse und Kunststraße

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Steffen Mack
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In der Fressgasse sind Wahlplakate nur in Fahrtrichtung links erlaubt. © T. Tröster

Eigentlich haben die Hauptbeteiligten Besserung gelobt. Nach der Kommunalwahl 2019, vor der in Mannheim mehr Plakate als jemals zuvor hingen, wurde an den Regeln zwar nur ein bisschen was verändert. Dennoch sagten Partei- und Fraktionsspitzen durchweg Mäßigung zu. Bei der Landtags- und der Bundestagswahl 2021 klappte das gut, bei der OB-Wahl 2023 einigermaßen. Doch diesmal sieht es anders aus. In der Fressgasse und Kunststraße etwa hängen aktuell sehr viele Plakate - und ungefähr die Hälfte davon an unzulässigen Stellen. Nämlich auf der falschen Seite, der rechten.

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Dem „Mannheimer Morgen“ bestätigt Stadtsprecherin Désirée Leisner: „In der Fressgasse und in der Kunststraße dürfen Wahlplakate nur auf der linken Straßenseite hängen.“ Wenn die Verwaltung Kenntnis von Verstößen erhalte - was ja nun nach der Anfrage der Fall sein sollte -, informiere sie die jeweils Verantwortlichen und ordne das Abhängen an. Andernfalls würden Plakate von der Stadt entfernt und das den Betreffenden in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür variierten je nach Aufwand.

Ordnungsamt ging in Vergangenheit milde mit Verstößen gegen Mannheimer Plakatrichtlinie um

In der Vergangenheit hat sich das Ordnungsamt bei Verstößen gegen die städtische Plakatrichtline allerdings sehr großzügig gezeigt. Die eigentlich möglichen Geldforderungen wurden so gut wie nie erhoben.

Dass in der Fressgasse und der Kunststraße nur links plakatiert werden darf, liegt am sogenannten Ensembleschutz an besonderen Orten. So sind auch auf Innenstadt-, Park-, Luisen-, Friedrichs- und Kaiserring sowie in Bismarckstraße, Augustaanlage, Wilhelm-Varnholt-Allee einschließlich Friedensplatz und im entsprechenden Abschnitt der Theodor-Heuss-Anlage nur auf einer Seite Wahlplakate erlaubt. Dort auf der rechten in Fahrtrichtung.

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Ganz verboten sind die Plakate unter anderem am Paradeplatz, auf den Planken, vor dem Nationaltheater sowie an den Zäunen von Luisen- und Herzogenriedpark. Auch aus den Stadtteilen wurde je eine Stelle in die Verbotsliste aufgenommen, so der Freyaplatz in der Gartenstadt. Das wenigstens war eine Konsequenz aus der Kommunalwahl 2019.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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