Sicherheit

Waffenverbotszone in Mannheim: So könnte es weitergehen

Nach den Irritationen um die Zuständigkeit für die Waffenverbotszone in Mannheim hat das Innenministerium Fehler eingeräumt. Die Stadt begründet, warum sie die Pläne vorgestellt hatte, obwohl Fragen noch offen waren

Von 
Sebastian Koch
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Mannheim. Beim Scrabble könnte man allein mit den Punkten für „Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung“ viele Mitspielerinnen und Mitspieler verzweifeln lassen. In der Realität aber besagt die Verordnung, dass der Oberbürgermeister - und nicht der Gemeinderat - für den Erlass einer Waffenverbotszone zuständig ist. In Mannheim sorgte das zuletzt für Verwirrung.

Schließlich ist die fast unaussprechliche Verordnung dafür verantwortlich, dass die Verwaltung Anfang der Woche eine geplante Diskussion im Hauptausschuss über die öffentlich bereits vorgestellten Pläne für die Waffenverbotszone in der Innenstadt von der Tagesordnung genommen hat. Zuvor war die Verwaltung noch davon ausgegangen, dass der Gemeinderat eine Waffenverbotszone beschließen müsste - und nicht der Oberbürgermeister. Die wichtigsten Antworten zu den Verwirrungen um die geplante Waffenverbotszone:

Worum geht es eigentlich genau?

Die Verwaltung und das zuständige Polizeipräsidium wollen in weiten Teilen der Innenstadt sowie auf dem Alten Meßplatz eine Waffenverbotszone errichten. Die Pläne haben der zuständige Sicherheitsdezernent Volker Proffen (CDU) und Polizeipräsident Siegfried Kollmar am 27. Oktober auf einer Pressekonferenz vorgestellt - mit Verweis darauf, dass der Gemeinderat am 14. November darüber noch entscheiden müsse.

Eine Waffenverbotszone in Mannheim ist geplant. Dieses Bild mit Hinweisschild stammt aus Hamburg. © Arne Dedert/dpa

„Wenn die Pläne nicht durch den Gemeinderat gehen, haben wir schlecht argumentiert“, hatte Proffen erklärt. Anfang November aber informierte das Landesinnenministerium die Verwaltung über die Verordnung, nach der eben nicht der Gemeinderat zuständig sei, sondern Christian Specht (CDU) als Oberbürgermeister die Waffenverbotszone selbst erlassen kann.

Aha. Und warum hat die Verwaltung das nicht schon bei der Pressekonferenz gewusst?

„Zum Zeitpunkt der Pressekonferenz konnten wir davon ausgehen, dass der Gemeinderat den Erlass beschließen muss“, erklärt Desirée Leisner, Sprecherin des von Proffen geführten Dezernats, am Donnerstag. Für diese Einschätzung ist das Innenministerium verantwortlich.

Die von Thomas Strobl (CDU) geleitete Behörde hatte im Dezember 2022 erklärt, in Mannheim müsse der Gemeinderat über die Waffenverbotszone entscheiden. „Es ist daher nachvollziehbar, dass die Stadt Mannheim zunächst von einer Zuständigkeit des Gemeinderats ausging“, räumt ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Nachfrage ein. Erst eine erneute Prüfung kam zum Ergebnis, dass der Oberbürgermeister zuständig ist.

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Wie hat die Verwaltung von diesem Fehler erfahren?

Am 24. Oktober - einen Tag, bevor die Verwaltung die Einladung zur Pressekonferenz verschickt hat - hat sie sich ans Ministerium gewandt, um die Zuständigkeiten für den Erlass einer Waffenverbotszone „final zu klären“, erklärt Leisner. Laut dem Ministeriumssprecher hat die Behörde die Verwaltung am 2. November telefonisch und am 6. November schriftlich über ihre zuvor fehlerhafte Einschätzung informiert. Nach der schriftlichen Information habe die Verwaltung unter anderem die Diskussion „unverzüglich“ von der Tagesordnung genommen, erklärt Leisner weiter.

Warum lädt die Verwaltung aber zu einer Pressekonferenz, wenn nicht alle Fragen geklärt sind?

Eine Frage, die auch aus Reihen der Politik zu hören ist. Leisner begründet die Pressekonferenz mit Fristen. Zunächst verweist sie darauf, dass sich nur die Zuständigkeit geändert hat. „Die Pläne bleiben inhaltlich gleich“, erklärt sie. „Der Verwaltung ist es nach wie vor ein großes Anliegen, die Waffen- und Messerverbotszone zeitnah einzurichten, um - auch mit Blick auf die Adventszeit und das damit einhergehende erhöhte Besucheraufkommen in der Innenstadt - die Sicherheit zu erhalten.“

Weil der Gemeinderat danach erst wieder Mitte Dezember tagt, hätte er die Zone nach damaliger Kenntnis spätestens am 14. November beschließen müssen. Wegen der Fristen bei Vorlagen wären die Pläne Ende Oktober sowieso öffentlich geworden, sagt Leisner. „Es gibt bei diesem Thema einen großen öffentlichen Informationsbedarf, den wir mit der Pressekonferenz bedient haben.“ Bei der sei der „fromale Verfahrensablauf“ auch nicht im Mittelpunkt gestanden, sondern „lediglich am Rande als Ausblick“ skizziert worden. Darüber abstimmen kann er zwar nicht - die Verwaltung möchte aber im Sicherheitsausschuss am 28. November über die Pläne diskutieren.

Was ist eine Waffenverbotszone überhaupt?

Das Mitführen von unter anderem Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroschockern ist sowieso gesetzlich verboten. Die Waffenverbotszone soll aber noch weiter greifen: Ab Ende November soll in weiten Teilen der Innenstadt sowie am Alten Meßplatz, der Kurpfalzbrücke, der Wasserturmanlage und dem Willy-Brandt-Platz vor dem Hauptbahnhof auch das Mitführen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten werden. Wer dagegen verstößt, muss auch mit hohen Geldbußen rechnen.

Warum wollen Verwaltung und Polizei die Zonen einführen?

Beide Behörden argumentieren mit den seit Mai prozentual stark angestiegenen Kriminalitätszahlen in der Innenstadt. Hatte die Polizei für 2023 bis Mai im Abschnitt nur eine versuchte Tötung mit Messer verzeichnet, sind seitdem vier hinzugekommen. Polizeipräsident Siegfried Kollmar erklärte, dass in der Innenstadt zwischen Januar und September 2022 acht Straftaten mit Messern dokumentiert wurden, im gleichen Zeitraum 2023 schon 21. Man wolle deshalb rechtzeitig vor der Adventszeit reagieren und so das subjektive Sicherheitsempfinden stabil halten, begründeten Proffen und Kollmar die Pläne für die Waffenverbotszone.

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

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