Mannheim. Gefühlt wird in der Rhein-Neckar-Region schon seit einer halben Ewigkeit über Windräder diskutiert. Nun ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht worden. Doch was bedeutet das? Ein Überblick.
Welche wichtige Etappe wurde nun abgeschlossen?
Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) hat vergangene Woche den Entwurf für den Teilregionalplan Windenergie offengelegt. Bürgerinnen und Bürger können die Planung bis zum 29. April einsehen – und Anregungen dazu geben. Das ist bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung möglich, also bis 13. Mai. Das Spannende an dem Entwurf ist: In Mannheim sind keine Vorranggebiete für Windräder vorgesehen.
Heißt das, dass es in Mannheim keine Windräder geben wird?
Nein, nicht unbedingt. Denn zum einen ist der Entwurf längst noch nicht endgültig verabschiedet und somit noch nicht verbindlich. Damit wird erst nächstes Jahr gerechnet. Und zum anderen könnte die Stadt – wenn sie es denn wollte – selbst dann noch über die Bauleitplanung Flächen für Windräder ausweisen, wenn der Plan so beschlossen wird. Dennoch ist es ein bedeutsames Signal, dass das Konzept des VRRN in Mannheim zunächst keine Vorranggebiete ausweist.
Warum ist diese Entscheidung von Bedeutung?
In früheren Planungen sind in der Stadt durchaus Flächen für Windräder vorgesehen gewesen – und zwar in Sandhofen und auf der Friesenheimer Insel. Doch diese Planungen sind durch bundespolitische Veränderungen mehr oder weniger komplett über den Haufen geworfen worden. Und der neue Teilregionalplan Windenergie erreicht die politisch geforderten Ziele – Stand jetzt – auch ohne Flächen in Mannheim.
Welche politischen Ziele gibt es denn?
Die Bundesregierung möchte bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am Stromverbrauch auf 80 Prozent erhöhen. Um das zu schaffen, will sie zwei Prozent der Fläche der Bundesrepublik für Windkraftanlagen bereitstellen. Die Vorgaben für Baden-Württemberg lauten, dass 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2028 und 1,8 Prozent bis 2033 für Windenergie auszuweisen sind. Das Land selbst hat diese Aufgabe in der Region dem VRRN übertragen – und bestimmt, dass bis Oktober 2025 1,8 Prozent der Region als Windenergiegebiete definiert werden.
Warum sind die Flächen in Mannheim herausgefallen?
Sie haben laut Petra Schelkmann, Leitende Direktorin des VRRN, „den Kriterienkatalog nicht erfüllt“. Primär liege das am geringen Windaufkommen an den Standorten.
Wie steht die Stadt dazu?
Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen: Die Verwaltung erarbeitet aktuell eine Stellungnahme zum Teilregionalplan. Diese soll bis Frühsommer fertig sein und dann im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik diskutiert und beschlossen werden. Danach wird sie dem VRRN übermittelt.
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Was plant die MVV in Mannheim?
„MVV prüft alle Optionen“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens. Es verfolge jedoch „derzeit keine aktiven Planungen“ für eine Windkraftanlage in der Stadt.
Warum wurden die alten Windkraft-Planungen verworfen?
Hauptsächlich, weil die Ampel-Koalition den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen will – und dafür wesentliche gesetzliche Bestimmungen geändert hat. So liegt der Ausbau der alternativen Energien inzwischen „im überragenden öffentlichen Interesse“, wie es in einem Gesetz heißt. Auch die energie- und geopolitischen Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben diese Entwicklung befördert.
Welche Folgen haben die neuen gesetzlichen Grundlagen?
Konkret bauen sie Hindernisse für den Bau von Windrädern ab. So wurde etwa der Mindestabstand zu Wohngebäuden – jahrelang ein extrem umstrittenes Thema – reduziert: Ein Windrad muss nun mindestens doppelt so weit weg sein, wie es hoch ist – was in der Praxis etwa auf einen Abstand von 500 Metern hinausläuft. Zudem ist die Bedeutung von Landschafts- und Vogelschutz in den Abwägungsprozessen reduziert worden.
Wie wirkt sich das in der Region aus?
Deutlich mehr Flächen gelten nun als potenziell geeignet für Windenergie. Insbesondere im Odenwald und im Kraichgau sind große Bereiche hinzugekommen. Somit kann das Ziel, 1,8 Prozent der Region für Windenergie bereitzustellen, auch ohne Mannheim erreicht werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Ab sofort können Interessenvertreter, Verbände oder Kommunen ihre Einwendungen einreichen: also erklären, warum sie welche Flächen für ungeeignet halten – oder neue ins Spiel bringen. Es ist „noch nichts entschieden“, sagt darum VRRN-Direktorin Schelkmann: „Wir müssen nun abwägen, evaluieren und dann entscheiden.“ Flächen könnten sowohl hinzukommen als auch gestrichen werden. Dann erfolgt, vermutlich erst 2025, eine zweite Offenlage. Bis Oktober 2025 muss der ganze Prozess abgeschlossen sein.
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