Rhein-Neckar. Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) rechnet mit jeder Menge Einwendungen. Die Planer starten an diesem Dienstag, 5. März, mit der ersten öffentlichen Beteiligungsrunde für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie. Zeitgleich beginnt auch die Offenlage für den Entwurf des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik. Für diesen Plan werden aber weitaus weniger Einwendungen erwartet.
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Die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Verbandsgebietes können den Entwurfsplan dann bis einschließlich 29. April einsehen. Anregungen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ und zum „Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ sind bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist möglich, also bis zum 13. Mai.
Anregungen können beim Verband Region Rhein-Neckar eingebracht werden
Die Planunterlagen werden in den einzelnen Verwaltungen zur Einsicht ausgelegt, sind aber auch im Internet unter www.m-r-n.com/windenergie digital zur Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen zum Planentwurf können beim Verband Region Rhein-Neckar vorgebracht werden, entweder schriftlich an Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder digital per E-Mail an die Adresse Windenergie.Beteiligung@vrrn.de.
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Die Zeit zur Umsetzung der Windkraftpläne drängt: Der VRRN muss den Plan, wo sich künftig Windräder drehen sollen, bis September 2025 vorlegen. Dies schreibt das Land Baden-Württemberg mit seinem Klimaschutzgesetz vor. Weil der Verband deshalb das Vorhaben nicht so ausführlich wie gewohnt in den einzelnen Landkreisen und Städten vorstellen konnte, hat er eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten auf seine Homepage gestellt: Wer trifft die Entscheidung über die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen in der Metropolregion? Welche Rolle nimmt der Artenschutz ein? Und welche Rolle spielt das Thema Erneuerbare Energien mittlerweile im Vergleich zu anderen Raumnutzungen und Raumfunktionen? Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen gibt der VRRN auf www.m-r-n.com/windenergie und www.m-r-n.com/photovoltaik.
Eine Zustimmung zu den Flächen bedeutet nicht, dass dort auch sofort Windräder entstehen. Der VRRN entscheidet nur, wo Windräder entstehen dürfen. Umgesetzt werden die Vorhaben von Investoren.
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