Klimaschutz

Stadt Mannheim zahlt einen Teil der neuen Heizung

Wollen Sie sich eine neue Heizung zulegen? Bei einem klimafreundlichen Austausch übernimmt die Stadt Mannheim einen Teil der Kosten. Wie viel Geld das sein wird, darüber berät der Gemeinderat am heutigen Donnerstag

Von 
Martin Geiger
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Wer in seiner Wohnung eine fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe oder Fernwärme tauscht, kann von der Stadt einen Zuschuss bekommen. © dpa

Mannheim. Angesichts von „Heizungsgesetz“ und kommunaler Wärmeplanung denken viele Bürger über ihre Heizung nach. Die gute Nachricht lautet: Die Stadt übernimmt bei einem klimafreundlichen Austausch einen Teil der Kosten. Wann und wie viel steht im neuen Förderprogramm der Klimaschutzagentur, das an diesem Donnerstag im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik beraten wird. Ein Überblick.

Welche neuen Heizungen sollen bezuschusst werden?

Wer in einem Wohngebäude seine Gas-, Öl-, Kohle- oder mit Strom betriebe Heizung gegen eine Wärmepumpe oder Fernwärme tauscht, kann einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass der Bund die Maßnahme ebenfalls fördert. Der Grundzuschuss der Stadt wird durch Boni ergänzt.

Wie hoch sind die Zuschüsse bei Ein- und Zweifamilienhäusern?

Wer sich eine Wärmepumpe installieren lässt, soll pro Quadratmeter Wohnfläche 25 Euro erhalten, maxmal jedoch 4000 Euro. Allerdings werden nur mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen gefördert, und das nur in Gebieten, in denen aktuell keine Fernwärme verfügbar ist – also auch dort, wo die Fernwärme in einigen Jahren ausgebaut werden soll, wenn das Interesse hoch genug ist.

Wie hoch ist die Förderung für einen Fernwärmeanschluss?

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sollen zehn Prozent der Hausinstallations- und -anschlusskosten übernommen werden. Die Höchstgrenze liegt bei 3000 Euro. Allerdings gilt das nur für Gebiete, für die der Verfügbarkeitscheck der MVV (www.mvv.de) „Fernwärme unter Voraussetzung möglich“ anzeigt. Wo bereits Leitungen liegen („Fernwärme möglich“), gibt es kein Geld von der Stadt – weil die Bundesförderung hoch genug sei. Weiterhin zu beachten: Einbau und Inbetriebnahme müssen während der Laufzeit des Förderantrags erfolgen.

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Gibt es auch Geld für Mehrfamilienhäuser?

Ja. Hier sollen Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse mit den gleichen Beträgen bezuschusst werden: Bei drei bis vier Wohneinheiten werden zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezahlt (maximal 4000 Euro). Bei fünf oder mehr Wohnungen sind es fünf Prozent (maximal 5000 Euro). Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine und Kirchengemeinden können zehn Prozent (bis 7000 Euro) erhalten.

Wer kann zusätzlich Boni bekommen?

Familien mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen, die im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus leben, können einen Familienbonus erhalten. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen kann ein Effizienzbonus gezahlt werden. Lassen sich Nachbarn gemeinschaftlich an die Fernwärme anschließen, soll es eine Nachbarschaftsprämie geben. Die Boni werden nur in Verbindung mit einer Grundförderung bezahlt.

Wie hoch sind die Boni?

Der Familienbonus beträgt fünf Euro pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche. Die Höchstgrenze liegt bei 800 Euro. Die Nachbarschaftsprämie schwankt zwischen 250 und 500 Euro. Der Effizienzbonus bei Mehrfamilienhäusern erhöht die Fördersätze um jeweils fünf Prozent.

Wo liegen die Grenzen beim Familienbonus?

Das hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab: Bei zwei Personen muss das jährliche Haushaltsbruttoeinkommen (inklusive Kindergeld etc.) unter 71 000 Euro liegen, bei vier Personen unter 90 000 Euro, bei sechs unter 109 000 Euro.

Wie funktioniert das mit der Nachbarschaftsprämie?

Wenn sich Nachbarn zeitgleich ans Fernwärmenetz anschließen lassen, soll es zusätzliches Geld geben – damit die Arbeiten „in einem Rutsch“ erledigt werden können. Als Nachbarn gelten Anwohner einer Straße, deren Häuser im gleichen oder gegenüberliegenden Block liegen, also jeweils von einer Straßeneinmündung bis zur nächsten. Bei zwei bis fünf Hausanschlüssen gibt es jeweils 250 Euro extra, bei zehn oder mehr sind es sogar 500 Euro. Dieser Bonus kann in allen Fernwärmegebieten beantragt werden.

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Gibt es weitere Bedingungen, um einen der Zuschüsse zu erhalten?

Ja: Wer Geld beantragen will, muss vorab einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag (samt Auflösungsklausel, falls die Förderung platzt) bei einer Fachfirma unterschrieben haben. Aus diesem muss das Datum der Umsetzung hervorgehen – die innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung erfolgen muss. Verträge, die vor Januar 2024 abgeschlossen wurden, zählen nicht.

Werden auch energetische Sanierungen weiterhin gefördert?

Selbstverständlich. Dort soll sich jedoch recht wenig ändern. Lediglich die Fördersummen werden etwas erhöht. Außerdem sollen künftig auch Klimaanpassungsmaßnahmen förderfähig sein.

Was ändert sich sonst noch?

Anträge können nur noch übers Internet (www.klima-ma.de) gestellt werden. Haushalte ohne Internetanschluss können telefonisch (0621/862 484 10) Unterlagen anfordern.

Wie geht es nun weiter?

Wenn die Programme im Ausschuss und Mitte Juni im Gemeinderat eine Mehrheit finden, können nach Angaben der Klimaschutzagentur ab 14. Juni dort Anträge gestellt werden.

Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".

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