Gericht

Sechs Urteile im Prozess um die Messerstecherei vor dem Theresienkrankenhaus in Mannheim

Im Prozess um die Messerattacke vor dem Theresienkrankenhaus in Mannheim fällt das Gericht überraschende Urteile.

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Das Theresien-Krankenhaus Mannheim in der Außenansicht. © Christoph Blüthner

Mannheim. Überraschenderweise sind in dem Landgerichts-Prozess um die Messerattacke vor dem Theresienkrankenhaus (TKH) bereits am Montagnachmittag sechs Urteile gesprochen worden. Eine Gefängnisstrafe absitzen muss lediglich jener Angeklagte, der während des Verfahrens eingeräumt hat, auf das Opfer eingestochen zu haben. Die Schwurgerichtskammer verhängt in seinem Fall eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.

Der ebenfalls geständige Bruder – er hatte mit den Fäusten zugeschlagen und getreten - bekommt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Da bei vier weiteren Angeklagten das Gericht lediglich von Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung ausgeht, variieren hier die Strafzumessungen zwischen sechs und zehn Monaten, alle zur Bewährung. Zwei der insgesamt acht Verfahren hat die Kammer kurzfristig abgetrennt, diese sollen am Freitag zu Ende gebracht werden.

Entlastung für sieben der acht Angeklagten

In der umfangreichen Beweisaufnahme galt es auszuleuchten, was in der letztjährigen Nacht vom 30. auf den 31. Mai im Eingangsbereich des Krankenhauseses an der Bassermannstraße passiert ist. Fest stand lediglich, dass Stunden zuvor ein Streit in einem Innenstadt-Döner-Imbiss mit Handgreiflichkeiten eskaliert ist. Die Staatsanwältin klagte acht Männer – Brüder, Cousins und Freunde- wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes an. Bei diesem Vorwurf blieb sie in ihrem Schlussvortrag für die gesamte Gruppe und forderte für den zustechenden wie prügelnden Bruder jeweils elf Jahre.

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Dass die Schwurgerichtskammer als Ergebnis der Beweisaufnahme von keiner auflauernder Verabredung mit Tötungsabsicht aus Rache ausgeht, signalisierte bereits vor gut einer Woche die Tatsache, dass bei sieben der acht in U-Haft sitzenden Männer der Haftbefehl aus Vollzug gesetzt worden ist.

Milde Urteile durch Geständnisse und Entschädigungen

Bei der Urteilsverkündung erläutert der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz, dass man dem Messerstecher versuchten Mord zur Last legt: Der Haupttäter habe den „Überraschungsmoment“ ausgenutzt, als der Streitkontrahent nach Versorgung seiner Wunde nichtsahnend auf einem Stein vor der TKH-Pforte eine Zigarette rauchte. Der damals 22-Jährige habe billigend in Kauf genommen, dass sein Messerangriff tödlich enden könnte. Bei der vergleichsweise „milden“ Strafzumessung von fünf Jahren und zehn Monaten habe die Kammer zugunsten des Angeklagten das Geständnis, dessen Alter, ein freiwillig geleistetes Schmerzensgeld von 20 000 Euro samt Entschuldigung berücksichtigt. Zugunsten des Bruders, der massiv zugeschlagen hatte, wertet das Gericht dessen Geständnis, 10 000 Euro gezahltes Schmerzensgeld und eine „günstige Prognose“.

Diese positiven Aspekte gaben den Ausschlag für eine gerade noch mögliche Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Bei den vier weiteren Urteilen zwischen sechs und zehn Monaten geht die Kammer von Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung aus. Denn unklar ist, wer mit welcher Absicht ans TKH gekommen ist und was konkret gemacht hat - beispielsweise wer der ebenfalls rauchenden Pförtnerin einen Schlag in den Nacken versetzt hat.

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