Mannheim. Bei den ersten Verhandlungstagen im Prozess um die Messerstecherei vor dem Theresienkrankenhaus (TKH) sind die acht Angeklagten noch mit Fußfesseln in den großen Saal des Mannheimer Landgerichts geführt worden. Inzwischen ist bei sieben der Männer der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden. Dass von „Amts wegen“ die Frage der U-Haft geprüft werde, hatte der Vorsitzende Richter während einer Zwischenbilanz der Beweisaufnahme angekündigt.
Keine Anzeichen für gemeinschaftlich versuchten Mord
Hintergrund: Die Schwurgerichtskammer sieht bislang keine Anzeichen, dass sich die Männer nach einer eskalierten Politik-Auseinandersetzung in einem Innenstadt-Döner-Imbiss verabredet haben, um den Streitkontrahenten vor dem TKH zu töten. Anders als die Anklage geht die Kammer von gefährlicher Körperverletzung aus - und nicht von gemeinschaftlich versuchtem Mord. Dementsprechend galt zu klären, ob das Fortführen der U-Haft noch angemessen ist.
Weiterhin im Gefängnis bleibt allerdings jener Angeklagte, der inzwischen gestanden hat, in der Nacht vom 30. auf den 31. Mai 2024 mit dem Messer auf das Opfer eingestochen zu haben. Außerdem räumte dessen Bruder ein, den Attackierten geschlagen zu haben. Letztlich überlebte dieser dank einer Notoperation.
Das Verfahren dürfte nächste Woche in die Zielgerade biegen. Wobei unklar ist, wie viel Zeit die Schlussvorträge der Staatsanwältin sowie des Nebenklägervertreters und die Plädoyers von einem Dutzende Anwälten und Anwältinnen für die acht Angeklagten in Anspruch nehmen werden.
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