Prozess

Messerattacke vor Theresienkrankenhaus: Handy-Visitenkarten ausgewertet

Im Verfahren um eine Messerstecherei vor dem Theresienkrankenhaus in Mannheim spielen Funkzellenabfragen von Handys der mutmaßlichen Täter eine wichtige Rolle.

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
Lesedauer: 
Vor dem Theresienkrankenhaus in Mannheim ist es im Mai 2024 zu einer Messerstecherei gekommen, wegen der derzeit vor dem Landgericht verhandelt wird. © Thomas Tröster

Mannheim. Fingerabdruck, Blut, DNA – sie gelten bei der Tatort-Forensik als Klassiker. Zusätzlich haben sich die bei schwerwiegenden Kriminaldelikten erlaubten Funkzellenabfragen etabliert. Solcherart Spuren, gewissermaßen von Mobiltelefonen digital hinterlassene „Visitenkarten“, spielen in dem am Landgericht verhandelten Prozess um die Messerstecherei vor dem Theresienkrankenhaus (TKH) eine wichtige Rolle. Einige Verteidiger der acht wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes angeklagten Männer kritisieren die Ermittlungsstrategie.

Eigentlich hat der am 17. Februar gestartete Schwurgerichtsprozess schon ziemlich Licht ins Dunkel der blutigen Nacht im Mai 2024 gebracht. Zwei Brüder haben inzwischen gestanden, dass einer von ihnen den Streitkontrahenten mit dem Messer attackiert, während der andere zugeschlagen hat.

Aufeinanderprallen unterschiedlicher politischer Ansichten

Vorausgegangen war in einem Innenstadt-Döner-Imbiss eine eskalierte Auseinandersetzung, die laut Aktenvermerk eines Polizisten wohl durch Aufeinanderprallen unterschiedlicher Ansichten zu den Grauen Wölfen, einer Gruppe türkischer Rechtsextreme, und zur kurdischen Arbeiterpartei PKK ausgelöst worden war.

Mehr zum Thema

Justiz

Messerattacke vor Theresienkrankenhaus: Pförtnerin sagt aus

Veröffentlicht
Von
Waltraud Kirsch-Mayer
Mehr erfahren
Prozess

TKH-Pförtnerin kämpft nach Angriff mit Panikattacken

Veröffentlicht
Von
Waltraud Kirsch-Mayer
Mehr erfahren
Justiz

Messerattacke vor Mannheimer Theresienkrankenhaus: So lief der Prozessauftakt

Veröffentlicht
Von
Waltraud Kirsch-Mayer
Mehr erfahren

Der lebensbedrohliche Messerangriff erfolgte vor dem TKH – nachdem der 46-Jährige dort seine bei dem Handgemenge erlittene Schnittwunde hatte versorgen lassen. Die Staatsanwältin geht vom Auflauern der acht angeklagten Männer in Tötungsabsicht aus.

Der Dank einer Not-OP gerettete Mittvierziger tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Geeinigt hat man sich inzwischen auf Schmerzensgeld. Bereits gezahlt wurden 35 000 Euro. Kurioserweise übergaben Verteidiger dem Opfer-Anwalt im Gericht davon 30 000 Euro bar in Scheinen - „auch für mich eine neue Erfahrung“, erzählt Maximilian Seyderhelm in einer Verhandlungspause.

Wer war in der Tatnacht wann vor dem TKH?

Auch wenn der Messerangriff samt Prügelattacke im Eingangsbereich des Hospitals geklärt ist, so treibt bei der Beweisaufnahme die Frage um: Wer hat sich vor dem TKH nach 23 Uhr warum aufgehalten und ist wie lange geblieben? Die Aussagen driften auseinander: Während sich das Opfer später an zwei Männer erinnerte, berichtete eine TKH-Nachtschwester der Polizei, sie habe auf dem Balkon im fünften Stock eine mehrköpfige Gruppe Richtung Bassermannstraße wegrennen sehen. Hingegen gab die Pförtnerin zu Protokoll, während ihrer Rauchpause vor der Kliniktür einen Schlag in den Nacken bekommen und „acht Rücken“ von flüchtenden Männern wahrgenommen zu haben.

Als in dem Prozess der sachbearbeitende Kripobeamte gehört wird, monieren Verteidiger wie Anwältinnen vehement die Strategie bei den Funkzellenabfragen. Diese hätten lediglich dazu gedient, Verdächtige aus dem Streit im Imbiss zu identifizieren. Hingegen sei versäumt worden, alle drei Funkzellen – in den Bereichen Dönerlokal, TKH und Uni-Klinikum, wo sich ein anderer Streitbeteiligter behandeln ließ - entsprechend eingeloggter Handys auszuwerten und nach „Kreuztreffern“ zu suchen, um herauszufinden, ob möglicherweise noch andere Personen am Tatort waren. Der Ermittler ist am Montag, 28. April, erneut als Zeuge geladen.

Freie Autorin

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen

VG WORT Zählmarke