Mannheim. Acht Angeklagte sitzen im großen Saal des Landgerichts mit ihren Verteidigern und Anwältinnen an hintereinander und seitlich versetzt platzierten Tischen. Ihnen wird gemeinschaftlich versuchter Mord zur Last gelegt. Wer von den Männern am späten Abend des letztjährigen 30. Mai bei dem Messerangriff vor dem Eingang des Theresienkrankenhauses (TKH) was wie und warum getan hat oder vielleicht auch nicht – das ist die entscheidende Frage. Dementsprechend spielt die Aussage der an zwei Tagen befragten Pförtnerin eine zentrale Rolle.
Unstrittig ist nur so viel: Einem 46-Jährigen wurde vor dem TKH derart massiv ein Messer in den Bauch gerammt, dass dieser nur dank Not-OP überlebte. Die Anklage geht davon aus, dass nach einer in einem Döner-Lokal eskalierten Auseinandersetzung um Politik in der Türkei und gegenseitigen Schnittverletzungen der Plan gefasst wurde, dem Streitkontrahenten nach medizinischer Versorgung dessen verletzter Hand in Tötungsabsicht aufzulauern.
Die Empfangsfrau leidet seit der Tatnacht unter Panikattacken
Wenn Augenzeugen Licht ins Dunkel eines komplexen Tatgeschehens bringen sollen, kommt der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen besondere Bedeutung zu. Und genau hier setzt die Verteidigung an: Sie versucht, die Schilderung der 33-Jährigen zu erschüttern, und führt Psychopharmaka an, welche die einstige TKH-Pförtnerin – sie arbeitet inzwischen nicht mehr in dem zum „Brüderklinikum Julia Lanz“ gehörenden Hospital – auf ärztlichen Rat einnimmt.
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Die Frau berichtet, seit der Mai-Nacht unter Panikattacken zu leiden. Außerdem würden sich noch immer Bilder des blutigen Geschehens Bahn brechen. Die TKH-Empfangsfrau, die vor dem Klinikeingang telefoniert und geraucht hatte, erzählt, wie auch sie angegriffen wurde – mit einem Schlag ins Genick. Die Verteidigung bezweifelt das Erinnerungsvermögen der Zeugin. Auch, weil einige der im Prozess von ihr geschilderten Abläufe von der polizeilichen Vernehmung abweichen. Sie sei „ein ganz normaler Mensch“, auch wenn sie Psychopharmaka einnehme, erklärt die Zeugin.
Staatsanwältin: Zeugen fühlen sich in dem Verfahren bedroht
Da noch strittige Versicherungsfragen rund um das Verlassen der Empfangsloge offen sind, gewährt das Schwurgericht der Zeugin diesbezüglich ein Auskunftsverweigerungsrecht. Und so erscheint die 33-Jährige bei ihrer zweiten Anhörung mit einer Anwältin. Auch wenn die ehemalige Pförtnerin nicht detailliert erzählen möchte, warum sie am 30. Mai 2024 vor die Tür gegangen ist, bleibt sie dabei, zur Autoschranke wegen eines Dauerklingelns gelaufen zu sein – ein Detail, das in dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll fehlt. Name und Adresse jener Freundin, mit der sie währenddessen telefonierte, möchte sie nicht öffentlich sagen. Die Staatsanwältin steht ihr mit dem Hinweis bei, dass sich in dem Verfahren Zeugen bedroht fühlen. Schließlich einigt man sich darauf, dass entsprechende Personalangaben dem Gericht auf einem Zettel übergeben werden. Die Befragung kreist auch darum, wie groß die Gruppe war, welche die Pförtnerin wahrgenommen hat. Sie spricht von „ungefähr sechs bis acht Leuten“. Der Prozess geht am 21. März weiter.
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