Tierseuche

Schweinepest: Was Hundehalter in Mannheim zur Leinenpflicht wissen müssen

Mit der Allgemeinverfügung des Veterinäramts gilt bis nächstes Jahr eine Leinenpflicht für Hunde in der Stadt. Das passt nicht allen Haltern. Doch es drohen hohe Strafen. Eine Hundetrainerin gibt Tipps

Von 
Valerie Gerards
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Hundehalter sind in Mannheim wegen der angeordneten Leinenpflicht geteilter Meinung. © fotografixx / istock

Mannheim. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, müssen Hunde in ganz Mannheim an die Leine genommen werden. Die Hundehalter sind indes unterschiedlicher Meinung zur Leinenpflicht. Und nicht alle halten sich an die Allgemeinverfügung der Veterinärbehörde, die zunächst bis zum 10. Februar nächsten Jahres gilt.

Die Leinenpflicht zum Schutz vor der Ausbreitung der ASP gilt für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet außerhalb zusammenhängend bebauter Gebiete, wie Stadtsprecherin Anja Kobbe vom Dezernat Sicherheit und Ordnung mitteilt. Das gelte auch für die eingezäunten Hundewiesen in der Reichskanzler-Müller-Straße, im Herzogenried und in Wallstadt. „Es gibt keine Bereiche, die von dieser Regelung ausgenommen sind“, erklärt sie. Ausnahmen für die Leinenpflicht bestehen nur bei Kadaversuchhunden, Jagdhunden, die bei der Suche beteiligt sind sowie bei Jagdhunden in Ausbildung.

Mannheimer Ordnungsdienst kontrolliert Leinenpflicht

Die Regelungen zur Leinenpflicht nach der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim gelten davon unabhängig weiter: So etwa die grundsätzliche Leinenpflicht innerhalb der zusammenhängenden Bebauung im gesamten Stadtgebiet. Oft ist es aber auch in unbebautem Gebiet nicht erlaubt, die Tiere frei laufen zu lassen, beispielsweise im Unteren Luisenpark. Schilder weisen hier auf die Leinenpflicht hin.

Regeln zur Leinenpflicht in Mannheim

  • Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet.
  • Radfahren, Reiten, Wandern und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.
  • Die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist untersagt.
  • Für Jäger gilt Jagdverbot.
  • Jedes verendet aufgefundene Wildschwein und der genaue Fundort muss dem Veterinärdienst per E-Mail (veterinaerdienst@mannheim.de) gemeldet werden.
  • Am Wildschweingehege am Karlstern geben der Doppelzaun und das Fütterungsverbot, die schon vor der ASP bestanden, einen Schutz vor dem Virus für die Schweine im Gehege. Derzeit wird geklärt, ob auch Wege um das Gehege herum gesperrt werden müssen. vg

Der Ordnungsdienst kontrolliert die Anleinpflicht im Rahmen seiner täglichen Streifen im gesamten Stadtgebiet. Bei Verstößen gegen die Anleinpflicht gibt es keinen pauschalen Bußgeldbetrag. Es wird im Einzelfall entschieden. Wie das Ordnungsdezernat mitteilt, droht dem Hundehalter bei einem Erstverstoß gegen die Leinenpflicht in Landschaftsschutzgebieten ein Bußgeld zwischen 30 Euro und 150 Euro.

Verstoß gegen die Leinenpflicht kann bis zu 10 000 Euro kosten

In Naturschutzgebieten oder Biotopen dürfen Hunde grundsätzlich nicht frei laufen. Hier ist ein Bußgeld zwischen 75 Euro und 1500 Euro vorgesehen. Die Festsetzung einer Geldbuße bei mutwilliger Beunruhigung oder bei Verletzung eines wildlebenden Tieres ist einzelfallabhängig, kann aber mit einer Geldbuße zwischen 75 Euro bis 10 000 Euro belegt werden.

Die aktuelle Leinenpflicht in Mannheim ist für den Australian Shepard Sam kein Problem. © Valerie Gerards

Die Leinenpflicht in Mannheim schmeckt nicht allen Hundehaltern. „Die Leinenpflicht gab es doch vorher auch schon, deshalb finde ich das total unnötig“, meint ein Hundehalter. Auch die Allgemeinverfügung, die auch in unbebauten Gebieten gilt, hält er nicht für sinnvoll: „Ich glaube nicht, dass sich jemand daran halten wird. Entweder lässt man seinen Hund frei laufen oder nicht. Die Allgemeinverfügung ändert daran nichts.“

Gefahr für Wildschweine in der Mannheimer Carl-Benz-Straße?

Seine Begleiterin meint, die Regelung sei eine Überreaktion. „In den Waldgebieten kann ich das verstehen, aber ich glaube nicht, dass hier ein Wildschwein vorbeikommt“, sagt sie und meint damit die kleine Parkfläche zwischen Herzogenriedpark und Carl-Benz-Straße, auf der sie sich befindet. Ihren Hund führt sie trotzdem an der Leine. Warum? „Es kommt doch immer darauf an, was für einen Hund man hat. Diese hier hört nicht, deshalb habe ich sie immer an der Leine“, erklärt die Frau. Ihr anderer Hund würde hingegen sehr gut hören. „Wenn kein Mensch, kein Kind und kein anderer Hund in der Nähe ist, lasse ich ihn gern kurz frei laufen. Dass man diese kleine Sparte nun auch nicht mehr nutzen darf, finde ich übertrieben.“

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Eine andere Spaziergängerin findet die Leinenpflicht hingegen sehr gut. Allerdings macht sie sich im Stadtgebiet und auf den Mannheimer Wiesen weniger Sorgen wegen der Schweinepest, sondern findet es generell wichtig, dass Hunde an der Leine geführt werden. „Viele lassen ihre Hunde frei laufen, obwohl sie nicht hören. Mein Hund ist schon viermal von kleineren Hunden angegriffen worden“, berichtet sie. Sie müsse ihren Australian Shepard dann zurückhalten, damit er nicht zurückbeißt. Gerade an Orten, wo viele Hunde unterwegs seien, passiere auch viel - etwa an der Neckarwiese. „Ich finde es schade, wenn kleine Hunde gebissen werden, nur weil ihre Halter meinen, sie müssten die loslassen. Ein Biss ins Genick, und er ist tot. Das habe ich schon selbst erlebt.“

Was eine Mannheimer Hundetrainerin empfiehlt

„Ich habe meinen Hund draußen immer an der Leine“, sagt eine andere Frau, die mit ihrem Cocker Spaniel, einem King Charles Cavalier, unterwegs ist. Sie findet das im Stadtgebiet einfach vernünftig, nicht nur in der aktuellen Situation wegen der Schweinepest.

Welche Folgen die Leinenpflicht für Hunde hat und was Hundehalter beachten sollten, erklärt die Mannheimer Hundetrainerin Claudia Schulz, Inhaberin der Hundeschule Schulz und Schnauze. Da im bebauten Stadtgebiet generell Leinenpflicht gelte, sollten alle Hunde an der Leine gehen können. „Wenn der Hund sinnvoll beschäftigt ist, vor allem auch mental, dann hat das überhaupt keine Folgen“, sagt Schulz.

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Es sollte dann allerdings keine Ein-Meter-Leine sein. „Ich empfehle grundsätzlich eine Schleppleine von zehn Metern Länge. Damit kann ein Hund 20 Meter flitzen und man kann viele Beschäftigungsspiele mit dem Vierbeiner machen.“ Es sei jedoch unbedingt erforderlich, bei der Verwendung einer Schleppleine das Line-Handling zu beherrschen und ein Geschirr anzulegen. „Mit einem Halsband besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr, wenn der Hund mit großer Geschwindigkeit plötzlich gestoppt wird“, verdeutlicht sie.

Bei einem Spaziergang im dicht bewachsenen Wald sei es außerdem wichtig, den Hund im Auge zu behalten. „Zehn Meter sind sehr lang. Das ist auf der Neckarwiese natürlich einfacher als im Wald“, sagt die Hundetrainerin. Sie empfiehlt Biothane-Leinen, weil sie abwaschbar und damit sehr praktisch seien.

Zum Wunsch mancher Hundehalter, ihren Hund ohne Leine laufen zu lassen, meint die Hundetrainerin: „Freilauf ist ein Add-On.“ Dass die Leinenpflicht auch auf den Hundewiesen in Mannheim-Wallstadt, im Herzogenried und auf dem Hundeauslaufplatz in der Reichskanzler-Müller-Straße gilt, hält Schulz aber für unnötig. „Die Flächen sind ja umzäunt.“

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