Tierseuche

Afrikanische Schweinepest: Leinenpflicht für Hunde in ganz Mannheim

Hunde müssen in ganz Mannheim an die Leine genommen werden. Um gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzugehen, hat die Stadt neue Regeln erlassen. Ganz Mannheim liegt jetzt in der "infizierten Zone"

Von 
Till Börner
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Die Afrikanische Schweinepest ist nun auch in Baden-Württemberg angekommen. In Mannheim ist zum Schutz gegen die Ausbreitung der Seuche eine neue Allgemeinverfügungen erlassen worden. © Christoph Schmidt/dpa

Mannheim. Die Stadt Mannheim hat zwei neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht, mit denen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindert werden soll. Wie die Stadt mitteilt, hat der Fund eines infizierten Wildschweins in Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis zur Folge, dass das gesamte Stadtgebiet in der sogenannten "infizierten Zone" liegt. Dadurch gelten ab 13. August folgende Regeln:

  • Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde im gesamten Gebiet der Stadt Mannheim. Die Regelungen zur Leinenpflicht nach der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim gelten davon unabhängig weiter.
  • Das Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist untersagt.
  • Für Jäger gilt Jagdverbot.
  • Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim unverzüglich per E-Mail (veterinaerdienst@mannheim.de) unter Angabe des genauen Fundortes zu melden.
  • Halter von Schweinen sind dazu aufgefordert, dem Veterinärdienst unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine, deren Nutzungsart sowie den Standort zu melden. Auch verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte, Schweine in Privathaltung müssen unverzüglich gemeldet werden.

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Auch wurden Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern getroffen. 

Zulässig sind in der infizierten Zone alle Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutznahmen im Maisanbau bis zu einer Pflanzenhöhe von 1,50 Metern. Bei höheren Pflanzen ist davon auszugehen, dass eine freie Sicht auf den Boden zur Sichtung von möglichen Kadavern nicht möglich ist. Für die Ernte von Mais können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden.

Bevor Grünland gemäht oder Ölsaaten und Getreide (mit Ausnahme von Mais) geerntet werden, müssen Felder in der infizierten Zone mit Drohnen abgesucht werden. Sofern die Drohnensuche ergeben hat, dass sich Wildschweine auf der Fläche aufhalten bzw. Wildschweinkadaver gefunden wurden, darf nicht gemäht werden. Es ist ein neuer Termin für die Drohnensuche und Ernte festzulegen.

Grundsätzlich gilt: Bei sämtlichen Bearbeitungs- und Erntemaßnahmen sind die Landwirte gehalten, bei der Bewirtschaftung auf mögliche Schweinekadaver sowie lebende Tiere zu achten. Im Fall von Kadaverfunden ist die Maßnahme umgehend zu unterbrechen und der Fund der Veterinärbehörde der Stadt Mannheim zu melden.

Auf dem Gebiet der Stadt Mannheim gibt es weiterhin keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keinerlei Ansteckungsgefahr für Menschen oder andere Tiere außer Schweinen.

Die vollständigen Allgemeinverfügungen finden Sie hier.

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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