Tierhaltung

Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest: Rhein-Neckar-Kreis erlässt Allgemeinverfügungen

Von 
Heike Sperl-Hofmann
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Rhein-Neckar. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist nun offiziell im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen worden. Wie das Landratsamt des Kreises am Mittwoch mitteilte, sei im Kreis Bergstraße ein totes Wildschwein positiv getestet worden. Das Landratsamt habe daher Allgemeinverfügungen erlassen, die das Ziel haben, eine Einschleppung der ASP in das Gebiet des Kreises so schnell wie möglich zu erkennen sowie eine Ausbreitung zu verhindern, hieß es. „Diese gelten ab 1. August. In den Allgemeinverfügungen wird dargestellt, welche Kommunen betroffen sind und welche konkreten Auswirkungen in den Zonen gelten“, erklärt die zuständige Dezernentin im Landratsamt, Doreen Kuss.

Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, Blutproben zu entnehmen

Allgemein gilt: Jägerinnen und Jäger sind nun verpflichtet, Blutproben von erlegten, verunfallten oder verendet aufgefundenen Wildschweinen zu entnehmen. Diese müssen dann zur Untersuchung auf das ASP-Virus an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe geschickt werden. Auch Halterinnen und Halter von Hausschweinen sind verpflichtet, Proben von verendeten oder notgetöteten Schweinen an das CVUA zu senden. Sollten Schweinehaltungen bisher nicht beim Veterinäramt und Verbraucherschutz angemeldet sein, so sei dies unverzüglich nachzuholen.

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Die Einschränkungen für die Bevölkerung halten sich aber in Grenzen. So wird in der Sperrzone II eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet und Freizeitaktivitäten im Wald sind nur noch auf den befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Dies betrifft momentan die Kommunen Laudenbach und Hemsbach sowie Weinheim-Sulzbach (Gebiet westlich der B 3 bis zur B 38; nordwestlich der B 38 über Autobahnkreuz Weinheim und A 659 bis zur Landesgrenze).

Auch die Veterinärabteilung im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg hat zum 31. Juli 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die Jägerinnen und Jäger verpflichtet, erlegte Wildschweine intensiver beproben zu lassen, sowie Hausschweinhaltende dazu, ihre Tiere intensiver zu beobachten.

Redaktion Blattmacherin Metropolregion, Heidelberg, Ludwigshafen

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