Mannheim. Wegen der Afrikanischen Schweinepest hat die Stadt Mannheim die Regeln noch einmal verschärft. Neben den bereits veröffentlichen Maßnahmen wie etwa einer Leinenpflicht für Hunde oder dem Verbot Waldwege zu verlassen, ist nun unter anderem auch Camping in der Wildnis untersagt.
Den Angaben der Stadt zufolge ist auch das Fliegen mit motorisierten Gleitschirmen, Motorschirmen oder vergleichbaren Luftsportgeräten verboten. Erlaubt ist hingegen das Angeln, wenn dafür auf befestigten Wegen geblieben wird.
Noch kein bestätigter Fall von Schweinepest in Mannheim
Hintergrund der seit diesem Freitag geltenden neuen Allgemeinverfügung ist eine EU-Verordnung, nach der das Mannheimer Stadtgebiet jetzt komplett in der sogenannten Sperrzone II liegt. Die Stadtverwaltung betont jedoch, dass bisher in Mannheim noch kein bestätigter Fall der Afrikanischen Schweinepest bekannt geworden sei.
Grundsätzlich gelten für die Sperrzone II folgende Regeln: In der infizierten Zone gelten im wesentlichen Beschränkungen für die Jägerschaft sowie schweinehaltende und andere landwirtschaftliche Betriebe. In dieser Zone müssen aber auch Bürgerinnen und Bürger auf einiges achten: In diesem Gebiet sind Hunde an der Leine zu führen. Das alles dient dazu, das Wild nicht aufzuschrecken – damit solle die Gefahr der Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden.
Schweinepest Mountainbiker müssen auf den Wegen bleiben
Bürgerinnen und Bürger dürften in dieser Zone auch nur befestigte Waldwege oder gekennzeichnete Rad-, Reit- und Wanderwege nutzen – der Spaziergang über den sogenannten Trampelpfad quer durch den Wald sei also nicht mehr möglich. Ebenso nicht mehr möglich ist in diesen Bereichen das Geocaching oder auch andere Schnitzeljagden. Auch Mountainbike-Fahrer müssen auf Waldwegen bleiben.
Laut Matthias Schimpf, zuständiger Dezernent im Kreis Bergstraße, seien die Maßnahmen in den vergangenen Tagen nur unzureichend beachtet worden. Er appelliert, die Regeln zu respektieren, ansonsten drohten entsprechende Bußgelder.
In Schützenvereinen in Mannheim darf weiter geschossen werden
Indes informierte eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Nachfrage, dass in Schützenvereinen, die in Waldnähe liegen, nach wie vor geschossen werden darf. Das hatte sich „MM“-Leser Wolfgang H. gefragt, nachdem er mit seinem Hund im Bereich des Schützenhauses auf der Blumenau unterwegs war. Während das Jagen im Wald verboten ist, um Wildschweine nicht aufzuschrecken, sei im Schützenverein „munter geschossen“ worden, schrieb H. dieser Redaktion.
Schützenvereine seien bislang in Allgemeinverfügungen tatsächlich nicht berücksichtigt worden, erklärte die Sprecherin des zuständigen von Volker Proffen (CDU) geführten Dezernats am Donnerstag dieser Redaktion. Man werde den Hinweis besprechen. Aus fachlicher Sicht sei das Störpotenzial von Schützenhäusern in Waldnähe bislang allerdings als „gering“ eingestuft worden. „Man kann davon ausgehen, dass die Schweine in der Umgebung des Schützenhauses an die Schüsse gewöhnt sind, da das Schießen regelmäßig am selben Ort, nämlich dem Schießstand, stattfindet“, erklärte die Sprecherin weiter. Auch in der am Freitag aktualisierten Allgemeinverfügung sind Schützenvereine nicht berücksichtigt.
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