Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Zentrum der Metropolregion angekommen. Die Funde von infizierten Tieren häufen sich, Schilder und Elektrozäune in der Landschaft geben Hinweise, dass sich viele Bereiche in unterschiedlichen Sperrzonen befinden. Was die Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen und beachten müssen

Von 
Bernhard Zinke
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Die Afrikanische Schweinepest ist nun auch in Baden-Württemberg angekommen. In Mannheim ist zum Schutz gegen die Ausbreitung der Seuche eine neue Allgemeinverfügungen erlassen worden. © Christoph Schmidt/dpa

Rhein-Neckar. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Zentrum der Metropolregion angekommen. Die Funde von infizierten Tieren häufen sich, Schilder und Elektrozäune in der Landschaft geben Hinweise, dass sich viele Bereiche in unterschiedlichen Sperrzonen befinden. Was die Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen und beachten müssen. 

Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen? 

Nein, das ASP-Virus befällt nur Wild- oder Hausschweine. Menschen können nicht infiziert werden, weder durch direkten Kontakt noch durch den Verzehr von infiziertem Fleisch. Für Schweine ist die Krankheit allerdings hochansteckend. Sie endet in den allermeisten Fälle tödlich. Der Mensch kann das Virus allerdings verbreiten, zum Beispiel durch achtloses Wegwerfen von Lebensmitteln, die den ASP-Virus in sich tragen, oder durch virushaltiges Material an Schuhen oder Fahrzeugen.  

Wo wurden bislang infizierte Wildschweine gefunden? 

Das erste infizierte, tote Tier in der weiteren Region wurde im Kreis Groß-Gerau gefunden. Mittlerweile hat sich die Seuche ausgebreitet. Infizierte Wildschweine wurden mittlerweile in Eich bei Worms, in Einhausen und Biblis (Kreis Bergstraße), und in Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) gefunden. Jetzt wurde in einem Kleinstbetriebe in Gerolsheim (Rhein-Pfalz-Kreis) bei drei Hausschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt.  

Was bedeuten die Sperrzonen I, II und III? 

Es gibt verschiedene Restriktionszonen. Unmittelbar rund um den Fundort von infizierten Wildschweinen wird die Sperrzone II oder auch infizierte Zone ausgewiesen. In einem weiter gefassten Radius gilt die Sperrzone I, die gleichbedeutend mit der Pufferzone ist.  
Eine neue Sperrzone III wurde zur ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen geschaffen. Sie umfasst die bisherige Sperrzone II und Teile der Sperrzone I. Betroffen sind hier vor allem Schweinehalter. Die Radien werden fallbezogen von den jeweiligen Landesbehörden und in Absprache mit der EU festgelegt. Nur für die Sperrzone III gilt ein festgelegter Mindestradius von zehn Kilometern um den Fundort.    

Welche Regeln gelten in der Sperrzone I? 

Diese Zone gilt zwar als seuchenfrei, unterliegt jedoch erhöhten Untersuchungsauflagen für Haus- und Wildschweine sowie Transportbeschränkungen für Schweine, um einen Seucheneintrag rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. In dieser Zone soll eine verstärkte Bejagung durchgeführt werden, um den Schwarzwildbestand zu minimieren und somit die weitere Ansteckung zu unterbinden. Bürgerinnen und Bürger unterliegen in dieser Zone keinen Einschränkungen. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen können in dieser Zone weiter bewirtschaftet werden. 

Welche Regeln gelten in der Sperrzone II? 

In der infizierten Zone gelten im wesentlichen Beschränkungen für die Jägerschaft sowie schweinehaltende und andere landwirtschaftliche Betriebe. In dieser Zone müssen aber auch Bürgerinnen und Bürger auf einiges achten: „In diesem Gebiet sind Hunde außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile unbedingt an der Leine zu führen“, appelliert Doreen Kuss, zuständige Dezernenentin im Rhein-Neckar-Kreis an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Dies diene dazu, das Wild nicht aufzuschrecken – damit solle die Gefahr der Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden. 

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Bürgerinnen und Bürger dürften in dieser Zone auch nur befestigte Waldwege oder gekennzeichnete Rad-, Reit- und Wanderwege nutzen – der Spaziergang über den sogenannten Trampelpfad quer durch den Wald sei also nicht mehr möglich. Ebenso nicht mehr möglich ist in diesen Bereichen das Geocaching oder auch andere Schnitzeljagden. Auch Mountainbike-Fahrer müssen auf Waldwegen bleiben. Laut Matthias Schimpf, zuständiger Dezernent im Kreis Bergstraße, seien die Maßnahmen in den vergangenen Tagen nur unzureichend beachtet worden. Er appelliert, die Regeln zu respektieren, ansonsten drohten entsprechende Bußgelder. 

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Da es nicht erlaubt ist, die Waldwege zu verlassen, ist auch die Pilzsuche im freien Gelände verboten. Sofern Schutzzäune errichtet werden, müssen diese geduldet werden. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden.   

Welche Regeln gelten in Sperrzone III? 

Diese neue Sperrzone gilt in erster Linie für Schweinehalter, sowohl gewerbliche Betriebe als auch Hobbyhalter etwa von Mini-Pigs. Sie müssen etwa unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine dem Veterinäramt melden – ebenso wie die Anzahl erkrankter Schweine. Sie müssen ihre Tiere täglich auf Krankheitsanzeichen untersuchen, müssen ihre Tiere absondern, dürfen den Stall nur mit Schutzkleidung betreten und noch viele weitere Vorgaben beachten.  

Welche Kommunen liegen Sperrzone II 

Zu Zone II im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Neckar-Kreises gehören Mannheim-Sandhofen, Schönau, Waldhof, Teile Käfertals, Teile der Neckarstadt West, Laudenbach, Hemsbach, und Sulzbach. 
Im Kreis Bergstraße befinden sich ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal in der Sperrzone. 
Im Rhein-Pfalz-Kreis sind betroffen: Teile der Stadt Ludwigshafen (BASF-Werksgelände, bebaute Ortslage Oppau, ganzer Stadtteil Edigheim), die Stadt Frankenthal und die östlich davon gelegenen Freiflächen sowie die Orte Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim und Bobenheim-Roxheim.  

Welche Kommunen liegen in Sperrzone III? 

Das Gebiet umfasst die Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Kleinniedesheim, Großniedesheim, Beindersheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Lambsheim, Heßheim, Maxdorf, Birkenheide und Fußgönheim, die gesamte Stadt Frankenthal und folgende Stadtteile der Stadt Ludwigshafen: Ruchheim, Oggersheim, Friesenheim, Oppau und Edigheim. 

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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