Mannheim

Nach Schüssen auf Katze: Luftgewehr wird nicht untersucht

Im Falle der Mannheimer Katze, in deren Auge ein Projektil steckte, sind Hinweise auf einen Luftgewehr-Schützen eingegangen. Gleichwohl wird die Waffe nun nicht näher untersucht

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Steffen Mack
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Mittlerweile hat sich Foxi von dem Schuss in ihr rechtes Auge einigermaßen erholt. Sie ist aber noch etwas verunsichert und nun sehr anhänglich. © Christoph Blüthner

Ballistische Untersuchung ist Krimi-Fans natürlich ein Begriff. Für alle anderen: Hiermit lässt sich herausfinden, ob eine Kugel aus einer bestimmten Waffe abgefeuert wurde. Dabei geht es in der TV-Welt in aller Regel um Mord, in der Praxis aber mitunter auch um weit weniger schwere Fälle, sofern ein gewisses Gefahrenpotenzial vorliegt.

Nun könnte damit womöglich aufgeklärt werden, wer im Juni einer Katze in mit dem Luftgewehr ins Auge geschossen hat. Doch daraus wird nun aller Voraussicht nach nichts.

Staatsanwaltschaft lehnte Durchsuchungsbeschluss ab

Bei der Polizei gingen Hinweise aus der Bevölkerung auf einen Mann ein, der mit einer solchen Waffe in seinem Garten herumballerte (wir berichteten). Ebenfalls im alten Siedlungsgebiet auf der Schönau, ganz in der Nähe des Hauses der betroffenen Tierhalter. Die Beamten stellten die Personalien des Betreffenden fest. Der gab an, lediglich Schießübungen zu machen.

Würde man das Luftgewehr beschlagnahmen, wäre ein Abgleich mit dem Projektil möglich, das ein Tierarzt im Augenlid der verletzten Katze entdeckt hat. Aber nach „MM“-Informationen hat die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss zum Auffinden von Beweismaterial abgelehnt.

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Zu den Gründen will Behördensprecherin Isa Böhmer nichts sagen. „Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Mannheim zu Einzelheiten des nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens erfolgt derzeit nicht“, teilt sie auf Anfrage schriftlich mit.

Nach der Rechtsprechung insbesondere des Verwaltungsgerichtshofs seien nur in besonderen Fällen Auskünfte zulässig. Als Beispiele nennt Böhmer unter anderem eine Beteiligung Prominenter oder eine Wiederholung schwerer Straftaten.

Katzenhalter setzt Belohnung aus

Nach Auffassung des „Mannheimer Morgen“ ist jedoch auch in diesem Fall ein legitimes öffentliches Interesse daran gegeben, eine Erklärung der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Schließlich wurde - keine zwei Wochen nach dem Vorfall auf der Schönau - auf der Vogelstang eine weitere Katze mit einem Luftgewehr an der Schulter verletzt.

Für Hinweise auf den Täter setzte die Halterin eine Belohnung von 50 Euro aus. Nach der Berichterstattung im „MM“ taten zwei Leser unabhängig voneinander das Gleiche, beide im Falle der Katze mit dem Projektil im Auge. Doch auch auf diese Umstände aufmerksam gemacht, ist die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Katzenhalter ist enttäuscht

Der Katzenhalter von der Schönau (er will anonym bleiben) zeigt sich enttäuscht. Aber er sagt auch: „Das verwundert mich nicht wirklich.“ Offenbar gebe es da bei den Ermittlern die Haltung, „ist ja nur ein Tier, ist ja nichts passiert“. Doch habe seine Katze durchaus einen Schaden davon getragen.

Mittlerweile sei eine Verletzung der Netzhaut aufgetreten, sie hätten die achtjährige Foxi in einer Tierklinik operieren lassen müssen, ihr zwei Wochen danach noch täglich Schmerzmittel und weitere Medikamente verabreichen. Auf 500 bis 600 Euro summierten sich die Kosten. „Aber ums Geld geht es mir nicht, das ist ein Familienmitglied.“ Es ärgere ihn, dass die Justiz da nur einer Sachbeschädigung nachgehe.

Schüsse auf Katzen schwer zu ahnden

Dies ist in derartigen Fällen üblich. Zwar steht im Tierschutzgesetz in Paragraf 17, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töte oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufüge, werde mit einer Geldstrafe bestraft, maximal sogar mit drei Jahren Haft.

Aber erstens muss dafür etwa ein Vorsatz nachgewiesen werden. Zweitens wird „erheblich“ in der juristischen Fachliteratur auch als Abgrenzung von Bagatellfällen ausgelegt, demnach zielt die Vorschrift mehr auf systematische Tierquälerei in großem Stil.

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Verfahren wird vermutlich eingestellt

Sehr viel naheliegender ist für Polizei und Staatsanwaltschaft daher stets der Straftatbestand der Sachbeschädigung. Zumal der bei verletzten Tieren auch leicht feststellbar ist. Sollte sich im Zuge der Ermittlungen dann mehr ergeben, ließe sich das ja immer noch ausweiten.

Im vorliegenden Fall ist allerdings eher vom Gegenteil auszugehen. Da auf eine ballistische Untersuchung des Luftgewehrs verzichtet wurde, dürfte das Verfahren - sofern sich nicht etwa durch Zeugenhinweise neue Anhaltspunkte finden - vermutlich in nicht allzu ferner Zukunft ergebnislos eingestellt werden.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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