Schon klar, für Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es weitaus wichtigere Fälle. Aber als Lappalie sollte man Luftgewehrschüsse auf Katzen nicht abtun. Das gebietet nicht nur der Tierschutz.
Wenn jemand Freude daran hat, einer anderen Kreatur Schmerzen zuzufügen, ist er womöglich eines Tages auch für Menschen eine Gefahr. Nicht wenige Gewalttäter haben früher mit Tierquälerei angefangen.
Ballistische Untersuchung wohl an Staatsanwaltschaft gescheitert
Über den Schützen auf der Schönau weiß man noch nichts. Aber es gibt ein Projektil, das im Augenlid einer verletzten Katze gefunden wurde. Und es gibt einen Mann, der auf einem Grundstück ganz in der Nähe mit einem Luftgewehr herumgeballert hat. Geschoss und Waffe ballistisch abzugleichen, wäre naheliegend. Doch dem Vernehmen nach ist das an der Staatsanwaltschaft gescheitert.
Dafür wird es sicher Gründe geben. Womöglich schien der zuständigen Dezernentin der notwendige Durchsuchungsbeschluss unterverhältnismäßig, wobei es einen solchen auch in Fällen von Sachbeschädigung durchaus schon gegeben hat. Aber darüber lässt sich nun nur spekulieren.
Risiko der Verständnislosigkeit bis hin zu Vertrauensverlusten
Es ist unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft hier keinerlei Stellungnahme abgeben will. Dass der Fall von öffentlichem Interesse ist, zeigen schon die von drei Privatleuten – darunter zwei unbeteiligte „MM“-Leser – ausgesetzten Belohnungen für Hinweise auf den Täter.
Für das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen ist es grundsätzlich wichtig, dass die Justiz ihre Entscheidungen erklärt. Auch bei weniger schweren Fällen. Wer sich dem verweigert, riskiert wachsende Verständnislosigkeit bis hin zu Vertrauensverlusten. Das ist gefährlich gerade in Zeiten, in denen mehr und mehr Übelmeinende den Rechtsstaat verächtlich machen.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Staatsanwaltschaft sollte Verzicht auf Luftgewehr-Untersuchung erklären
Steffen Mack kritisiert, dass die Mannheimer Staatsanwaltschaft nicht sagen will, warum sie nach den Luftgewehr-Schüssen auf Katzen keinen Abgleich eines Projektils mit einer möglichen Tatwaffe veranlasst