Mannheim. Wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine Mannheimer Polizistin, die einer Aktivistin der „Letzten Generation“ Pflanzenöl über Kopf und Nacken geschüttet hat. Bislang hatte die Behörde auf Fragen nach dem möglichen Grund der Ermittlungen keine Antwort gegeben.
Zudem bestätigte die Polizei auf „MM“-Nachfrage, dass die Beamtin auch nach dem Vorfall am 2. September regulär im Dienst ist. Das präsidiumsinterne Disziplinarverfahren gegen die Frau ruhe, bis das strafrechtliche Verfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sei.
Das sagte Mannheims Polizeipräsident Siegfried Kollmar
Vor vier Wochen war die Polizistin eine von mehr als 100 Einsatzkräften, die auf die Konrad-Adenauer-Brücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen ausgerückt waren. Um die Mittagszeit blockierten dort neun Mitglieder der Klimabewegung „Letzte Generation“ die Fahrspuren in beide Richtungen. Sieben von ihnen klebten sich mit ihren Händen auf dem Asphalt fest.
Um die zu lösen, kam unter anderem Pflanzenöl zum Einsatz. Das goss die Polizistin den Aktivistinnen und Aktivisten aus einem großen Kanister über die Hände. Einer jungen Frau allerdings auch über Kopf und Nacken - mutmaßlich absichtlich, wie ein „MM“-Video nahelegt.

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Eine Strafanzeige hat die Aktivistin laut Staatsanwaltschaft nicht gestellt. Mannheims Polizeipräsident Siegfried Kollmar räumte in der Woche nach dem Vorfall ein Fehlverhalten ein: „Wenn eine Beamtin in einem Einzelfall gegen diese Richtlinie verstößt, dann bleibt dies nicht ohne Überprüfung“, sagte er.
Nicht nur wegen dieses Öl-Vorfalls ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Polizistin. So umfasse die strafrechtliche Prüfung neben dem Geschehen auf der Brücke auch das Geschehen im Polizeigewahrsam, heißt es. Nachdem die Aktivistinnen und Aktivisten festgenommen worden waren, wurden auf dem Präsidium Leibesvisitationen durchgeführt. Die kritisierte die „Letzte Generation“ als „demütigend“, „unnötig“ und „entwürdigend“. Laut Staatsanwaltschaft sind zum Ablauf im Polizeigewahrsam noch Ermittlungen nötig.
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