Das Wichtigste in Kürze
- Die TKH-Pförtnerin leidet nach der Messerattacke in Mannheim unter Panikattacken. - Im Prozess gibt es hohe Sicherheitsvorkehrungen am Mannheimer Landgericht. - Zweifel bestehen an der Glaubwürdigkeit der Zeugin aufgrund ihrer früheren Aussagen.
Mannheim. Ausweiskontrolle, Taschendurchleuchtung, Leibesvisitation vor der Tür – und im großen Saal werden die acht Angeklagten mit Fußfesseln vorgeführt: Beim Prozess am Mannheimer Landgericht rund um die Messerattacke vor dem Theresienkrankenhaus (TKH) und dem Vorwurf des gemeinschaftlich versuchten Mordes gibt es auch beim zweiten Verhandlungstag hohe Sicherheitsvorkehrungen.
Durch einen Seiteneingang erscheint jene Zeugin, die am letztjährigen 30. Mai spätabends nicht nur die blutigen Ereignisse miterlebt hat, sondern durch einen Schlag in den Schulterbereich ebenfalls niedergestreckt wurde. Noch vor ihrer Befragung hat der Kammervorsitzende Gerd Rackwitz darauf hingewiesen, dass sich die 33-Jährige bedroht fühlt und darum gebeten hat, ihre Adresse nicht öffentlich nennen zu müssen.
Sie übergibt dem Gericht einen Arztbrief, der ihr eine posttraumatische Belastungsstörung verbunden mit Panikattacken bescheinigt. Da die damalige TKH-Beschäftigte an dem folgenschweren Frühlingsabend an der Klinikpforte eingesetzt war, soll sie erzählen, was sich aus ihrer Sicht abgespielt hat.
Messerangriff am Theresienkrankenhaus: Auseinandersetzung um Politik in der Türkei
Die zum Prozessauftakt verlesene Anklage geht davon aus, dass alles in einem Döner-Imbiss mit einer eskalierenden Auseinandersetzung um Politik in der Türkei und mit gegenseitigen Schnittverletzungen zwischen zwei Männern begonnen hat. Der Tatplan sei gewesen, dem 46-jährigen Streitkontrahenten nach dessen medizinischer Versorgung im TKH in Tötungsabsicht aufzulauern.
Die Zeugin schildert, dass sich abends die gläserne Eingangstür nur von innen öffne. Sie habe die Pforte verlassen und sei nach draußen (Richtung Bassermannstraße) gegangen, um nach der schrillenden Klingel der Autoschranke zu schauen. Den Kontrollgang habe sie genutzt, um zu rauchen und telefonieren.
Im Eingangsbereich, erzählt sie, saß ein zuvor in der Notaufnahme behandelter Mann auf einem Stein und bat um ein Feuerzeug. Als sich Männer aus einer größeren Gruppe auf ihn stürzten, so lässt die Frau wissen, „dachte ich erst an eine Schlägerei, sah dann aber Blut spritzen“.
Als Kurdin, die auch Türkisch spricht, habe sie Wortfetzen der angreifenden Männer verstanden und außerdem gehört, dass der Attackierte um Hilfe rief. Ihr sei wohl ein Schlag versetzt worden, weil sie bei der Attacke im Weg war. Zur Sprache kommt, dass der Security-Mann die Türschleuse geschlossen hielt – mit dem Argument, er wolle nicht auch noch niedergestochen werden. Schreie hätten Klinikpersonal aufgeschreckt, das zu Hilfe eilte. Laut Ermittlungen hat der Schwerverletzte, dem ein Messer in den Bauch gerammt wurde, nur dank einer Not-OP überlebt. Er tritt als Nebenkläger auf.
Zweifel an Schilderungen der Pförtnerin des Theresienkrankenhauses
Einige der Anwälte und Anwältinnen machen keinen Hehl daraus, dass sie die Schilderungen der Pförtnerin bezweifeln. Vor allem deshalb, weil die TKH-Mitarbeiterin bei der Polizei manches anders zu Protokoll gegeben oder nicht erwähnt hat. Außerdem hält einer der Verteidiger die 33-Jährige, die seit Mai mit Psychopharmaka behandelt wird, an diesem Morgen für nicht vernehmungsfähig. Ihre Anhörung soll am Freitag mit juristischem Beistand fortgesetzt werden.
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