Wohnen

Mannheimer Quotenregelung beim Wohnungsbau leicht verschärft

In der Debatte über eine Verschärfung des Mannheimer Quotenmodells für preisgünstige Wohnungen ist eine Kompromiss gefunden. Damit ist der Weg frei für das neue wohnungspolitische Konzept der Stadt. Der Überblick

Von 
Martin Geiger
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Bei den Neubauten auf Spinelli gilt die Quote für preisgünstiges Wohnen bereits. Wird sie bald erhöht? © Christopher Blüthner

In Mannheim eine adäquate Wohnung zu finden, ist verdammt schwer – eine bezahlbare noch dazu, für viele fast unmöglich. Das soll sich ändern. Darum hat der Gemeinderat am Dienstag eine neue wohnungspolitische Strategie beschlossen.

Wie geht es weiter mit der Quote für preisgünstiges Wohnen?

Recht kompliziert, denn sie wird quasi zweigeteilt: Vergibt die Stadt oder eine ihrer Tochtergesellschaften wie die GBG oder die MWSP eine Baufläche an einen Investor im Rahmen einer Konzeptvergabe, gilt ab 2024 eine Soll-Quote von 40 Prozent. Ausnahmen davon muss der Gemeinderat zustimmen. Für die restlichen Vorhaben bleibt es beim aktuellen Wert von 30 Prozent. Allerdings wird die Dauer dieser Preisbindung von 20 auf 30 Jahre verlängert.

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Und was genau ist eine Konzeptvergabe?

Dabei handelt es sich um Verfahren, bei denen die Kommune bei der Auswahl eines Investors nicht nur darauf achtet, beim Verkauf eines Grundstücks einen möglichst hohen Preis zu erzielen – was für viele Privatleute sicherlich das Hauptkriterium darstellt. Die Stadt sucht bei solchen Auswahlverfahren explizit nach dem besten Gesamtkonzept – daher auch der Name.

Haben dem alle Fraktionen zugestimmt?

Nein, letztlich haben sich Grüne, SPD und LI.PAR.Tie mit 23 zu 18 Stimmen gegenüber den anderen Fraktionen durchgesetzt. Die Positionen waren durchaus unterschiedlich und sind kontrovers diskutiert worden: Während die LI.PAR.Tie die Quote am liebsten auf 50 Prozent erhöht hätte, sprach sich die CDU für die Prüfung des Baus von deutlich mehr Ein-Familienhäusern aus.

Was ist die Quote und was gilt aktuell bei diesem Thema?

Zurzeit müssen beim Verkauf von städtischen Grundstücken sowie auf Gebieten mit neuen Bebauungsplänen in Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen 30 Prozent zu Mieten von 8,17 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Und das mindestens 20 Jahre lang.

Was hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen?

Sie wollte die Quote bei 30 Prozent belassen. Allerdings sah auch ihr Vorschlag vor, die Dauer der Preisbindung auf 30 Jahre auszuweiten, um die Mieter länger vor Erhöhungen zu schützen.

Welche Veränderungen an der Vorlage gab es noch?

Es soll zusätzlich eine Studie erstellt werden, wie hoch die Mietbelastung in den einzelnen Stadtteilen Mannheims ist. Die Einführung einer Grundsteuer C wird geprüft, zur Besteuerung von Grundstücken, die zwar baureif sind, aber nicht genutzt werden. Außerdem hat die Stadtverwaltung zugesagt, weitere Gebiete zu identifizieren, in denen möglicherweise eine sogenannte Milieuschutzsatzung erlassen werden kann. Eine solche ist für den Jungbusch geplant – als erste in der Stadt.

Was ist dieser Milieuschutz und was soll er bringen?

Im Jungbusch soll die Satzung dafür sorgen, dass die angestammten Bewohnerinnen und Bewohner nicht aus dem Viertel verdrängt werden. Um das zu erreichen, erlaubt die Milieuschutzsatzung gewisse Veränderungen – umfängliche Sanierung, Abriss, Nutzungsänderung oder Umwandlung zu einer Eigentumswohnung – nur, wenn die Stadtverwaltung ihnen zustimmt.

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Was steht sonst noch in der wohnungspolitischen Strategie?

Die Stadt will eine Wohnungstauschbörse im Internet einführen. Dort können Wechselwillige Inserate einstellen. Als Tauschanreiz könnte eine Umzugskostenpauschale dienen. Auch die Vermieter könnten einen Zuschuss erhalten, wenn sie die Miete im Zuge eines Tauschs nicht zu stark erhöhen. Außerdem soll ein Beratungsangebot für private Gebäudebesitzer geschaffen werden, um ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie Baulücken schließen, ihre Häuser aufstocken oder leerstehende Läden und Büros umwandeln können.

Welche Neuerungen sind bei Gewerbegebieten geplant?

Die früher strikte Trennung zwischen Wohn- und Gewerbegebieten soll aufgelockert werden. An „geeigneten Standorten“ sind gemischte Gebiete vorgesehen. Als Beispiel gilt das Glücksteinquartier, wo es neben Wohnungen zahlreiche Büros gibt.

Wo sollen neue Wohnungen entstehen?

Vor allem „in stark aufgelockerten Quartieren der 1950er bis 1960er Jahre“ hält die Stadt Nachverdichtungen für möglich. Aber auch Supermärkte seien geeignet: entweder durch Aufstockungen oder durch die Bebauung der Parkplätze.

Wie ist die Ausgangslage in Mannheim?

Laut der Wohnungsnachfrageprognose 2040 wird damit gerechnet, dass die Bevölkerung bis 2030 um rund 16 000 Menschen wächst. Daraus ergibt sich, dass 7400 neue Wohnungen benötigt werden. Das kann nach Angaben der Verwaltung gelingen – wenn alle bereits geplanten Projekte umgesetzt werden. Nach 2030 flacht das Bevölkerungswachstum etwas ab. Dennoch würden bis 2040 weitere 7400 Wohnungen benötigt. Denn viele alte entsprächen nicht mehr dem Bedarf oder müssten ersetzt werden.

Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".

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