Hygiene-Affäre

Mannheimer Klinikum fordert Schadensersatz in Millionenhöhe

Die Klage des Mannheimer Universitätsklinikums am Landgericht gegen Ex-Geschäftsführer Dänzer ist das zivilrechtliche Nachspiel der Hygiene-Affäre. Die ist medizinisch längst aufgearbeitet, beschäftigt juristisch aber bis heute

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Die Hygiene-Affäre am Uniklinikum beschäftigt juristisch bis heute. © Michael Ruffler

Mannheim. Das Mannheimer Universitätsklinikum treibt um, wann von der Landesregierung grünes Licht für den Verbund mit dem Uni-Hospital in Heidelberg kommt. Auch wenn die Fusion 2023 das beherrschende Thema sein dürfte, so beschäftigt das Klinikum ebenfalls ein Prozess um Schadensersatz in Millionenhöhe - zivilrechtliches Nachspiel der Hygiene-Affäre. Die vom Klinikum eingereichte Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer Alfred Dänzer ist bei jener Kammer des Landgerichts für Handelssachen anhängig, die zum „Commercial Court“ gehört.

Inzwischen liegt knapp zwei Jahre zurück, dass der langjährige Klinikum-Manager im Hygiene-Prozess wegen Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe plus Geldauflage verurteilt wurde. Das Landgericht ging von „bedingtem Vorsatz“ aus, weil Dänzer versäumt habe, bei delegierten Aufgabenbereichen ausreichend Kontrolle auszuüben. Außerdem legte die Strafkammer zur Last, dass es für das Aufbereiten von Sterilgut, für Geräteüberprüfungen und Personalschulungen keine Budgetmittel gab.

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Prozessbeginn nicht absehbar

Nach Rechtskraft des Urteils hat der Aufsichtsrat der Klinikum-GmbH mit OB Peter Kurz als Vorsitzendem beschlossen, Schadensersatz geltend zu machen. Dabei dürfte es um den millionenschweren Austausch von OP-Besteck, um Einnahmeausfälle wegen verschobener Eingriffe beziehungsweise vorübergehendem Patientenrückgang gehen. Wie das Landgericht mitteilt, ist ein Prozessbeginn noch nicht absehbar - weil bis in den April Schriftsatzfristen laufen.

Auch zivilrechtlich dürfte eine zentrale Rolle spielen, wie mangelnde Kontrollen und fehlende Budgetmittel zu werten sind. Hintergrund: Manager-Haftpflichtversicherungen, die üblicherweise finanzielle Folgen von Fehlentscheidungen innerhalb einer vereinbarten Deckungssumme ausgleichen, können solcherart Zahlungen verweigern, wenn Pflichtverletzungen „wissentlich“ erfolgt sind beziehungsweise ein Strafgericht von Vorsatz ausgeht.

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Auch wenn sich das Klinikum bedeckt hält, kursiert hinter den Kulissen, dass sich die Regressforderung im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegt - von 15 Millionen Euro ist die Rede. Alfred Dänzer, inzwischen 74, will sich zu der Schadensersatzklage gegen ihn nicht äußern. Der Finanzmann, der bis zur Hygiene-Affäre hohes Ansehen genoss und mehrere Jahre als Vizepräsident wie auch Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft wirkte, trat im November 2014 als Klinikum-Geschäftsführer zurück. Aber erst sechseinhalb Jahre später sollte der Strafprozess gegen ihn beginnen - weshalb medizinisch längst aufgearbeitete Versäumnisse rund um Keimfreiheit von chirurgischem Instrumentarium bis heute juristisch beschäftigen.

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