Klinikum Mannheim

Klinikverbund mit Heidelberg: Wann das Kartellamt eine Entscheidung treffen will

Seit Mitte Februar prüft das Bundeskartellamt in Bonn das geplante Verbundvorhaben der Universitätsklinika in Heidelberg und Mannheim. Wir haben uns bei der Behörde nach dem Sachstand erkundigt

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Das Klinikum soll in einen Verbund mit dem in Heidelberg. © Christoph Bluethner

Mannheim/Heidelberg.Bundeskartellamt prüft Klinikverbund von Mannheim und Heidelberg“ titelte der „MM“ Mitte Februar und zitierte das Stuttgarter Wissenschaftsministerium, das von einer sich bis zu fünf Monate hinziehenden „vertieften Prüfung“ sprach.

Jetzt fragte die Redaktion bei der in Bonn sitzenden Wettbewerbsbehörde nach dem aktuellen Sachstand und erfuhr: Bei dem laufenden Fusionskontrollverfahren endet die Frist am 15. Juli. Wenn es bei diesem Stichtag bleibt, teilt der Referatsleiter für Kommunikation mit, werde die Behörde „spätestens dann eine Entscheidung getroffen haben“ und diese per Mitteilung publizieren.

Klinikverbund Mannheim und Heidelberg: Politik will Fusion

Als vor vier Monaten bekannt wurde, dass die beiden Universitätsklinika ihr Verbundvorhaben offiziell angemeldet haben, verknüpfte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski diese Nachricht mit der Botschaft: „Damit hat sich auch das Land verlässlich zur Sicherung des Universitätsmedizinstandortes Mannheim bekannt.“

2023 hatte die Regierung in Stuttgart eine solche Klinik-Kooperation zwischen Heidelberg und Mannheim als politisch gewollt beschlossen. „Alle Beteiligten eint das gemeinsame Ziel, einen Leuchtturm der Medizin zu gestalten“, erklärte Oberbürgermeister und Klinikum-Aufsichtsratschef Christian Specht, als Mitte Februar die Nachricht von der Fusionskontrollanmeldung über den Ticker lief.

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Auf der Kartellamt-Homepage wird das Anliegen so formuliert: Das Universitätsklinikum Heidelberg (Anstalt des öffentlichen Rechts) beantragt den „Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung“ am Universitätsklinikum Mannheim (GmbH) und damit auch die „Kontrolle“.

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