Keine Kastrationspflicht

Katzenverordnung in Mannheim seit heutigem Donnerstag in Kraft

Viele kleine Gemeinden haben sie längst, jetzt zieht mit Mannheim die zweitgrößte Stadt im Land mit einer Katzenschutzverordnung nach. Tierhalter werden verpflichtet, ihre Tiere zu registrieren

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dps/lsw
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Symbolbild. © Patrick Pleul

Mannheim. In Mannheim als erster großen Stadt im Südwesten gilt seit diesem Donnerstag eine Katzenschutzverordnung. Katzenhalter müssen ihre Tiere registrieren lassen. Ziel ist eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere und damit einhergehendes Leid einzudämmen.

Kritikern fehlt eine Kastrationspflicht. Zudem monieren sie, dass es keine Konsequenzen hat, wenn man sein Tier nicht registrieren lässt.

Dies können Besitzer entweder über elektronisch lesbare Mikrochips machen, die mittels einer Injektionsnadel seitlich am Hals der Katze eingesetzt werden, oder über Ohrtätowierungen durch einen Tierarzt. Halter und Halterinnen müssen ihre Tiere darüber hinaus in das Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eintragen lassen. Das kostet nichts.

Streuner von Neuregelung betroffen

Nur Streuner sind von der Neuregelung betroffen. Wenn diese nun in Mannheim gefangen werden und sich innerhalb von 48 Stunden kein Halter meldet, kann die Stadt sie kennzeichnen, registrieren, kastrieren und an den Ort des Auffindens zurückbringen lassen. Wird ein Halter danach noch ermittelt, muss er die Kosten erstatten.

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Grundlage ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013. Bisher nutzen diese laut Landestierschutzbund mehr als 30 kleine Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis).

Die Verordnung dient dem Text zufolge "dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Stadt Mannheim zurückzuführen sind". Ein Runder Tisch soll die Entwicklung der Katzenpopulation und die Wirkung der Maßnahme beobachten.

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