Bildung

Kanzlerin der Hochschule Mannheim verfehlt Mehrheit

Für die Kanzlerin hat nichts auf das Ergebnis hingedeutet In drei Wahlgängen verpassen alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Kanzleramt der Hochschule Mannheim die erforderliche Mehrheit. Das hat Folgen

Von 
Sebastian Koch
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Feiert in diesem Jahr 125-jähriges Jubiläum: die Hochschule. © Hochschule

Mannheim. Es liegt in der Natur einer demokratischen Wahl, dass am Ende zwei Ergebnisse stehen können: Eines, das eine Seite zufriedenstellt, oder eines, das ebendiese Seite nicht zufriedenstellt. Ob dadurch eine andere Seite zufrieden ist, ist im Übrigen keine zwangsläufige Schlussfolgerung.

Ergebnis stellt Planung auf den Kopf

Auf den Ausgang der Wahl zur Besetzung des Kanzler-Amts der Hochschule Mannheim für die kommenden Jahre trifft Letzteres wohl zu. Denn das Ergebnis stellt die Planungen der Hochschule für ihr Jubiläumsjahr ein Stück weit auf den Kopf: Wie jetzt bekannt wurde, ist Kanzlerin Claudia von Schuttenbach im Oktober vergangenen Jahres in ihrem Amt nicht bestätigt worden. Die Krux: Auch kein anderer Kandidat oder andere Kandidatin hat nach drei Wahlgängen die erforderliche Mehrheit erreicht. Entsprechende Informationen dieser Redaktion bestätigte die Hochschule auf Anfrage. „Das Findungsverfahren für einen Kanzler oder eine Kanzlerin ist sehr aufwendig und muss nun neu beginnen“, erklärt eine Sprecherin.

Das Kanzler-Amt gehört dem Rektorat an. Die Position sitzt dem nichtwissenschaftlichen Personal vor und ist unter anderem für den Haushalt zuständig. Gewählt wird der Kanzler in einer gemeinsamen Sitzung des Hochschulrats (vergleichbar mit einem Aufsichtsrat) und des Senats, dem mehrere Mitglieder aus verschiedenen Bereichen der Hochschule angehören.

Neuer Versuch im Sommer

Man müsse bei der Wahl eines politischen Amts, wie das der Kanzlerin, immer mit jeder Art von Ausgang rechnen, erklärt von Schuttenbach dieser Redaktion. Es passiere wegen des sehr langwierigen Wahlprozesses immer wieder, dass Hochschulämter nicht in der Wiederwahl enden. „Am Ende des Tages hat das oft auch nichts mit Inhalten und Ähnlichem zu tun“, meint die Amtsinhaberin. „Inhaltlich hat für mich nichts auf das Ergebnis hingedeutet.“ Auch die Sprecherin betont trotz des Wahlausgangs, es handle sich bei von Schuttenbach um eine „sehr geschätzte Kanzlerin“, die Akzente gesetzt habe.

Es habe im Vorfeld der Wahl „zahlreiche Bewerbungen“ für das Amt gegeben, sagt die Sprecherin. Wie viele Personen letztlich aber auf der Wahlliste standen, ist unklar. Die finale Liste sei nichtöffentlich gewesen. Auch von Schuttenbach ist die Anzahl möglicher Konkurrentinnen und Konkurrenten nicht bekannt. „Als Bewerberin darf ich keinen tieferen Einblick ins laufende Verfahren haben - und das ist auch völlig richtig so.“

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Um gewählt zu werden, benötigt ein Kandidat im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. „Hochschulrat und Senat sind leider auch dann zu keiner Einigung gekommen“, erklärt die Sprecherin. Eine neue Ausschreibung läuft bereits. Die Bewerbungsfrist hierfür endet Anfang Februar. Anschließend entscheidet zunächst eine Findungskommission über die dann finale Wahlliste. Im Frühling, spätestens Anfang Sommer, soll es dann zu einem neuen Versuch kommen, das Amt nach dem 30. Juni zu besetzen.

Bis dahin bleibt von Schuttenbach regulär und vom Wahlausgang unabhängig im Amt. Ob sie sich nochmal bewerben will, beantwortet die Amtsinhaberin wegen des laufenden Verfahrens indes nicht.

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

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