Mannheim. Im Kulturbereich zählen viele Veranstaltungshäuser noch zum „Team Vorsicht“ und verlangen weiter Masken auf der Basis des Hausrechts, auch wenn sie nicht mehr per Coronaverordnung vorgeschrieben sind.
Das Nationaltheater behält „in Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und aufgrund unserer Publikumsstruktur“ weiter die FFP2-Maskenpflicht bei. Man folge damit „nicht zuletzt den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministers, der sich dafür ausgesprochen hat, dass Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen sollen, um so die Besucher bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen“, so der Geschäftsführende Intendant Marc Stefan Sickel.
Das gilt ebenso für das Capitol. „Allerdings darf die Maske am Platz und an den Theken, beim Verzehr von Getränken, abgenommen werden“, heißt es aus dem Veranstaltungshaus an der Waldhofstraße. Ganz in der Nähe, in der Alten Feuerwache, tragen alle Mitarbeiter weiterhin Maske. Den Gästen werde es empfohlen. „Wir gehen davon aus, dass sich 90 Prozent der Besucher bei Konzerten oder Lesungen zu ihrer eigenen Sicherheit daran halten werden“, so Geschäftsführer Sören Gerhold. „Bei unbestuhlten Konzerten wäre eine Maskenpflicht nur schwer umzusetzen und zu kontrollieren“, meint er aber.
Keine Pflicht, nur eine Empfehlung gibt es auch im Rosengarten – bei Kongressen können die Veranstalter indes abweichende Regelungen treffen, gar bei der 3G-Vorgabe bleiben.
Dagegen behält das Theaterhaus in G 7 die Maskenpflicht in jedem Fall bei, „damit alle mit einem guten Gefühl ins Theater gehen können“, wie es hier heißt. Dies gilt ebenso für das Kulturhaus Käfertal. „Ausnahme: Man sitzt am Platz“, sagt die Geschäftsführerin Ute Mocker.
Noch strenger ist das Musikkabarett „Schatzkistl“. „Sicherheit geht vor – wir gehen noch einen Schritt weiter und bleiben bis auf Weiteres bei 3G und FFP2-Maskenpflicht“, so „Schatzkistl“-Chef Peter Baltruschat. Damit ist das „Schatzkistl“ die einzige Einrichtung, die weiter Impf- oder Testnachweis fordert.
Auch Museen gehen unterschiedlich vor
Dagegen will das Oststadttheater dem Publikum die Wahl lassen. „Unsere Gäste können eigenverantwortlich entscheiden, ob und welche Maske sie tragen oder nicht“, so Theaterleiterin Carmen P. Linka-Gamil. Man lasse aber die Mindestabstände im Saal zwischen den Sitzplätzen sowie die aufwendigen Lüftungs- und Hygienemaßnahmen bestehen, und das Personal „wird beispielgebend Maske tragen“, kündigt Linka-Gamil an. Auch das Rhein-Neckar-Theater schreibt keine Masken mehr vor, „selbstverständlich dürfen unsere Gäste auch weiterhin Maske tragen“, und das Hygienekonzept gelte unverändert.
Unterschiedlich gehen auch die Museen vor. In den städtischen Häusern Kunsthalle und Reiss-Engelhorn-Museen werden keine Masken mehr verlangt – aber es gibt eine Empfehlung. Anders im Technoseum, das die Maskenpflicht beibehält, wobei eine medizinische Maske ausreichend sei. „Unsere Ausstellungen sind besonders interaktiv, und unsere Vorführungen etwa an der Dampfmaschine oder in der Druckwerkstatt, unsere Workshops oder auch das Experimentieren in den Elementa-Bereichen leben vom direkten Austausch zwischen unserem Personal und den Besuchern“, begründet das Jens Bortloff, stellvertretender Museumsdirektor.
Im Schloss setzt man ebenso weiter auf Masken. „Wir möchten auch gefährdeten Menschen weiterhin einen möglichst sicheren Aufenthalt bei uns ermöglichen“, so Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten. Da sei „die Maske ein effizientes Mittel, um sich und andere vor Infektionen zu schützen“, denn „gerade in Innenräumen ist sonst die Ansteckungsgefahr hoch“.
Für die städtischen Hallenbäder ist nach dem Auslaufen der der Corona-Verordnung zwar wie für die städtischen Kultureinrichtungen die 3G-Regelung aufgehoben. Der Fachbereich Sport und Freizeit der Stadt verlangt in den Mannheimer Bädern indes weiterhin eine Maske zwar nicht im Becken, aber zumindest im Eingangs- und Umkleidebereich bis zu den Spinden sowie in dem Föhn-/Ausgangsbereich – ebenso wie die Stadtverwaltung von den Besuchern in den Ämtern.
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