Rettungsdienst - Die Stadträte Volker Beisel, Chris Rihm und Holger Schmid wollen Auskünfte notfalls einklagen

Debatte um Rettungsdienst: Mannheimer Stadträte fordern Akteneinsicht

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Peter W. Ragge
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© Michael Ruffler

Mannheim. Drei Stadträte wollen mehr Transparenz in die Debatte um den Rettungsdienst bringen. Volker Beisel (FDP), Chris Rihm (Grüne) und Holger Schmid (ML) haben daher einen Antrag auf Akteneinsicht beim Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gestellt. „Sie treffen in Ihrem Gremium Entscheidungen über Menschenleben, insofern müssen diese auch transparent zur Verfügung gestellt werden“, heißt es in einem gleichlautenden Schreiben der drei Stadträte an den Bereichsausschuss und das Rechtsamt der Stadt.

Im Bereichsausschuss sitzen Vertreter der Krankenkassen und der Hilfsorganisationen. Er tagt hinter verschlossenen Türen; oft werden nicht einmal die Beschlüsse kommuniziert. Die Stadt hat die Rechtsaufsicht, aber in dem Gremium nur Beobachterstatus. Teilweise werden auch ihr Einzelheiten vorenthalten, wie Vertreter der Stadt mehrfach im Sicherheitsausschuss des Gemeinderates öffentlich beklagten.

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Die drei Stadträte berufen sich jetzt auf das Informationsfreiheitsgesetz. Danach haben alle Bürger einen Informationsanspruch nicht nur gegen Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene. In dem Gesetz heißt es ausdrücklich auch, dass Unternehmen und Privatpersonen Auskunft erteilen müssen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen. Das gilt für den Rettungsdienst, der in Baden-Württemberg – anders als in anderen Bundesländern – allein der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Hilfsorganisationen übertragen ist.

Die drei Stadträte wollen Einsicht in die Protokolle der bisherigen Sitzungen des Bereichsausschusses der Jahre 2020 und 2021 inklusive der Protokolle der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe Hilfsfrist. Für ein Thema interessieren sie sich aber besonders: den Streit um die neue Rettungswache Sandhofen.

Frage nach Hilfsfrist

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hatte ab Juli einen seiner bisher vier in Käfertal stationierten Rettungswagen dort abgezogen und in Sandhofen postiert. Die Stadträte fordern nun „Informationen über die Grundlagen der Entscheidung, insbesondere über etwaige Gutachten oder Fachexpertisen, auf die sich die Entscheidung gestützt hat bzw. noch immer stützt“. In einem Gutachten war diese Entscheidung als „nicht nachvollziehbar und nicht plausibel“ bezeichnet worden.

Auch ein weiteres Thema sprechen die Stadträte an. Die Hilfsfrist beträgt in Baden-Württemberg „vom Eingang der Notfallmeldung bis zum Eintreffen der Hilfe (. . .) nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten“. Ziel ist, das in 95 Prozent der Fälle zu schaffen. Der Bereichsausschuss verwendet aber nicht die zehn Minuten planerisch als Grundlage für die Anzahl und Stationierung der Rettungswagen, sondern nur die maximal zulässige Zeit von 15 Minuten. Zahlen, wie oft die zehn Minuten erreicht werden, wurden im Gemeinderat mehrfach erfragt, aber nicht vorgelegt. Der Bereichsausschuss hatte zuletzt mehrfach auch Anfragen dieser Redaktion nicht oder nur allgemein beantwortet. 

Redaktion Chefreporter

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