Städtebau

Collini-Büroturm in Mannheim: Doch kein Abriss?

Die Deutsche Wohnwerte überdenkt wohl den geplanten Rückbau des alten Technischen Rathauses in Mannheim. Was die Gründe dafür sind und wie der aktuelle Stand beim Abriss ist

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Der Collini-Büroturm auf einer Aufnahme vom August 2022. © Thomas Tröster

Mannheim. Vorerst dürften beim Collini-Büroturm keine Bagger mit Schlagbirne anrücken - obwohl die Stadt im letztjährigen Juni die kontrovers diskutierte Abrissgenehmigung erteilt hat. Hintergrund: Die Deutsche Wohnwerte (DWW) ist offenbar dabei, den von ihr geplanten Rückbau des alten Technischen Rathauses mit anschließender Neubebauung aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingen neu zu bewerten. Darüber hat der Investor die Stadt Mannheim informiert - was Rathaus-Sprecher Dirk Schuhmann dem „Mannheimer Morgen “ am Montag auf Anfrage bestätigt hat.

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„Die Stadt führt intensive Gespräche mit der DWW über die Fortsetzung des geplanten Projekts und hat darüber bereits die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats informiert“, heißt es in einer Stellungnahme. Als die Redaktion bei dem in Heidelberg ansässigen Investor Näheres erfragen will, wiegelt der Pressesprecher ab und erklärt in einem Telefongespräch, alles bleibe wie geplant - das gelte auch für den Planungsentwurf.

Stadt Mannheim verkaufte das Collini-Center an die Deutsche Wohnwerte

Rückblick: 45 Jahre nach Bau des Collini-Centers, das 1975 mit der ersten Mannheimer Bundesgartenschau als zukunftsweisende Neckar-Silhouette verwirklicht worden ist, hat die Stadt Mannheim den seit Umzug des Technischen Rathauses ins Glücksteinquartier leerstehenden Bürotrakt an die Deutsche Wohnwerte verkauft.

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Von 19 Millionen Euro war damals die Rede. Der Projektentwickler hatte den von der Kommune ausgelobten Wettbewerb mit einem Entwurf des Frankfurter Büros „schneider und schumacher“ gewonnen. Die siegreiche Planung präsentiert ein Ensemble von insgesamt vier flügelförmigen, in der Höhe abgestuften Gebäuden - „Collinis“ genannt -, die der gut 95 Meter hohe Wohnturm (bestens gepflegt in privatem Eigentum) imposant überragt.

„Wir sind stolz und dankbar gleichermaßen, dass die Deutsche Wohnwerte mit der Neuordnung des Areals betraut wurde“, betonte 2020 der Deutsche Wohnwerte-Geschäftsführer Thomas Dorant. Das Unternehmen wollte rund 220 Millionen Euro in das Vorhaben investieren. Damals war noch davon die Rede, man wolle den geplanten Abriss schon ein Jahr später beginnen - weil in fünf Jahren das Neubau-Ensemble realisiert sein solle.

Ist die Sozialquote das Problem?

Die Stadt Mannheim hatte in den Wettbewerbsbedingungen ausdrücklich ein Konzept festgeschrieben, das nicht nur Büros und Geschäftsräume für vielfältige Zwecke vorsieht, sondern die architektonische Fortentwicklung des Standorts am Neckar mit preisgünstigem Wohnen vereint. Bei mindestens 30 Prozent der geplanten Wohnungen, so die verbindliche Vorgabe, solle Sozialquote gelten. Möglicherweise macht gerade diese Bedingung dem Projektentwickler aktuell zu schaffen.

Die Entwürfe für das neue Collini-Center in Mannheim © Archiv

Schließlich haben sich in der Bauwirtschaft die Rahmenbedingungen während der zurückliegenden zwei Jahre drastisch gewandelt: Bei den meisten Materialien sind die Preise durch die Decke geschnellt, außerdem gibt es bei vielen Produkten Lieferschwierigkeiten. Und obendrein fehlen Fachkräfte. Dazu kommt ein Umdenken für mehr Umweltschutz. „Graue Energie“ zerstörendes Abreißen ist inzwischen kein Selbstläufer mehr - zumal Substanzerhaltung durch Umbau und Revitalisierung mehr und mehr von Architekten wie Stadtplanern propagiert wird. Man muss kein Prophet sein, um die Aussage zu wagen, dass all diese Aspekte die verantwortlichen Manager der Deutschen Wohnwerte derzeit umtreiben dürften.

"Wir im Collini" leistet Widerstand gegen Abriss 

Zudem ist der Widerstand gegen den Abriss des Büroturms ungebrochen - von Unterschriften sammelnden Bürgern wie von Architektengruppen. Ganz aktuell, nämlich am 25. Januar, hat ein Mitglied von „Wir im Collini“ beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einen „Widerspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 41,48 und gegen die Rückbaugenehmigung des städtischen Teils des Collini-Quartiers eingelegt - und dies als Eilantrag.

In dem Schreiben heißt es: Der VGH möge klären, ob die Stadt Mannheim verpflichtet werden könne, das einstimmig vom Deutschen Bundestag ratifizierte Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 zu berücksichtigen.

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