Mannheim. Jetzt ist es also amtlich: Der Collini-Büroturm am Neckarufer darf abgerissen werden. Das teilte eine Sprecherin des Baudezernats von Bürgermeister Ralf Eisenhauer (SPD) auf Anfrage mit. Damit kann die neue Besitzerin des früheren Technischen Rathauses, die in Heidelberg ansässige Deutsche Wohnwerte (DWW) GmbH, das markante Gebäude am nördlichen Rand der Innenstadt zurückbauen – wenn sie die von der Stadt zeitgleich erteilten Auflagen erfüllt.
Damit ist bei der Neuordnung des städtebaulichen bedeutenden Areals ein wesentlicher Zwischenschritt erreicht. Seit Jahren steht dieses immer wieder im Fokus, nachdem die Kommune sich entschieden hatte, ihr früheres Technisches Rathaus aufzugeben und im Glücksteinquartier ein neues zu bauen.
2020 verkaufte sie die Fläche schließlich an den Heidelberger Projektentwickler. Dieser will den kleineren der beiden ab 1972 erbauten Türme des Collini-Centers samt der angrenzenden Galerie und Tiefgarage abreißen. Der größere, 32-geschossige Wohnturm, der in Privatbesitz ist, bleibt erhalten.
Nahversorgung und Gastronomie
Um ihn herum möchte die DWW vier Gebäude mit fünf bis 19 Stockwerken errichten. Dort sollen neben Ladengeschäften für die Nahversorgung und Gastronomie Büros sowie 230 Wohnungen entstehen. In rund einem Drittel wird die sogenannte Sozialquote gelten: So lauteten die Pläne, die die Heidelberger im Frühjahr 2020 vorstellten und für die sie seinerzeit mit Kosten von 220 Millionen Euro rechneten. Damals hieß es auch, dass der Büroturm in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgerissen werden soll.
Doch das ist technisch gar nicht so einfach, wie bereits vor zwei Jahren verlautete. Denn für eine Sprengung ist die Gegend zu dicht besiedelt. Und selbst große Bagger reichen in der Regel nur bis zu einer Höhe von 30 Metern – während das alte Technische Rathaus mehr als 50 Meter hoch ist. Darum müssen die oberen Stockwerke wohl Stück für Stück abgetragen werden, erklärten Fachleute seinerzeit.
Auch die Einreichung des Abrissantrags gestaltete sich schwierig: Erst Anfang dieses Jahres lagen der Stadtverwaltung alle erforderlichen Unterlagen vor. Seither prüfte sie das Vorhaben, gegen das mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger insgesamt 19 Einwendungen eingereicht hatten. Nun also liegt das Ergebnis dieses Prozesses vor. Es lautet, verkürzt gesagt: Ja, aber.
Zwei Haken für den Abriss
Denn die Stadt hat zwar den Abriss genehmigt. Sie hat gleichzeitig jedoch zwei Haken eingebaut. Der erste sind die Auflagen, die die Kommune dem Investor vorschreibt. So muss die Erschließung, die Ver- und Entsorgung sowie ein barrierefreier Zugang zum Wohnturm jederzeit gewährleistet sein. Sehr laute Bautätigkeiten dürfen nur zu bestimmten Zeiten erfolgen. Der denkmalgeschützte Collini-Steg über den Neckar muss berücksichtigt werden. Außerdem gibt es, weil die Galerie baulich mit dem Wohnturm verbunden ist, Vorschriften etwa zur Einhaltung des Witterungs- und Wärmeschutzes.
Der zweite Haken besteht darin, dass die Stadt der DWW noch nicht die Baufreigabe für die Maßnahme erteilt hat. Voraussetzung dafür ist die Überprüfung der Statik durch einen Prüfingenieur. Das dürfte eine gewisse Zeit dauern, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass in den nächsten Tagen bereits die ersten Bagger anrollen.
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Eine weitere Voraussetzung für die Baufreigabe besteht darin, dass sich der Investor verpflichtet, für die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnturms „per Baulast temporär auf einem anderen geeigneten Grundstück“ Parkplätze bereitzustellen. Spätestens nach fünf Jahren müssen diese wieder am Collini-Center verfügbar sein.
Manche Anwohner mag das zwar beruhigen, aber sicher nicht alle. Denn im Umfeld des Collini-Centers waren zuletzt auch immer wieder viele Stimmen zu hören, die sich für eine Sanierung des Gebäudes ausgesprochen haben.
„Die Baugenehmigung war zu erteilen, da dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen“, erklärte die Sprecherin des Baudezernats mit Blick auf die relativ vielen Einwendungen. „Viele der aufgeführten Bedenken bezogen sich nicht auf von der Baurechtsbehörde zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften. Diese Bedenken sind daher nicht Gegenstand der Prüfung und gegebenenfalls privatrechtlich zu klären“, erläuterte sie weiter. „Durch die Einwendungen im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens haben sich die Angrenzer die Möglichkeit gesichert, den Verwaltungsrechtsweg zu eröffnen.“
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