Mannheim. Im Prozess um die Autoattacke in der Rhenaniastraße in Mannheim-Neckarau ist am Donnerstag vor dem Mannheimer Landgericht das Urteil gegen Stefan G. (37) gefallen: Das Schwurgericht um den Vorsitzenden Richter Gerd Rackwitz ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie an.
Warum Stefan G. beim Urteil nicht anwesend war
Der Beschuldigte war bei der Urteilsverkündung nicht dabei, weil der Prozess zu einer Verschlimmerung der Symptome geführt hat. Beim Rücktransport von einem der Verhandlungstermine sei G. in einen "schweren Erregungszustand" geraten, so Rackwitz, und habe nur von mehreren Polizisten wieder unter Kontrolle gebracht werden können.
Der Beschuldigte G. musste sich seit Anfang März vor Gericht verantworten, weil er am 12. Juni in Ellerstadt (Kreis Bad Dürkheim) zunächst seinen Vater erstochen haben soll. Anschließend fuhr er laut Staatsanwaltschaft nach Mannheim, wo er auf der Rhenaniastraße vier Fahrradfahrer anfuhr – mutmaßlich absichtlich. Monika Lobert (71) und Peter Lobert (78) starben. Der 57-jährige Michael Gangnus wurde lebensgefährlich verletzt, Kai Matt (32) hörte das Fahrzeug kommen und wurde leicht verletzt.
Die Verstorbenen und die beiden Überlebenden stammen alle aus Mannheim. Gangnus und Matt traten neben der Tochter der beiden Getöteten als Nebenkläger im Prozess auf.
Nicht öffentliches Verfahren
Die Staatsanwaltschaft warf Stefan G. Totschlag und versuchten Totschlag vor. Da der Mann seit seinem 15. Lebensjahr an paranoider Schizophrenie leide, forderte sie bereits am ersten Prozesstag eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Weil es in dem Prozess um die Frage danach ging, ob G. zur Tatzeit schuldfähig war oder während eines Schubes handelte, wurde die Öffentlichkeit am ersten Prozesstag vom Verfahren ausgeschlossen. Erst zur Urteilsverkündung waren wieder Prozessbeobachter zugelassen.
In den vergangenen Wochen hat diese Redaktion mit den beiden Überlebenden der Autoattacke und mit der Tochter des getöteten Ehepaars gesprochen, die in emotionalen Gesprächen den 12. Juni 2022 beschrieben haben - und die Zeit danach.
Schon vor der Tat gab es Ermittlungen gegen Stefan G.
Kurz nach der Tat war bereits bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Frankenthal schon 2020 gegen den Mann ermittelt hatte - wegen eines „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung“.
Das Verfahren wurde laut Staatsanwaltschaft letztlich aber wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Eine Woche vor der Tat soll sich G. noch stationär in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung befunden haben.
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