Pandemie

Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene in Mannheim

Von 
Michael Krumpe
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In Mannheim gelten ab Mittwoch Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr. © Oliver Berg/dpa

Mannheim. Da die Sieben-Tage-Inzidenz von 500 an zwei Tagen in Folge überschritten worden ist, gelten in Mannheim ab Mittwoch Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr. Das teilte die Stadt am Dienstagabend mit. Grundlage ist die neue Corona-Verordnung des Landes. Maßgeblich ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert.

Ausnahmen gibt es nur bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen oder körperliche Bewegung allein im Freien. Außerdem gilt im Einzelhandel nun grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).

In Baden-Württemberg treten am Mittwoch noch schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Weil die Intensivstationen im Land volllaufen, reicht der Impfnachweis künftig bei Veranstaltungen und in Bars und Clubs nicht mehr aus. Geimpfte und Genesene müssen nun zusätzlich einen negativen Test vorzeigen. Das soll Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen betreffen - genauso wie Weihnachtsmärkte.

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Auch für Ungeimpfte gelten noch strengere Beschränkungen. Sie dürfen in Hotspots künftig nachts nur noch mit triftigem Grund vor die Tür. In Hotspot-Regionen haben Ungeimpfte zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften und Märkten - die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist ausgenommen.

Der Landtag kommt am Mittwochvormittag zu einer Sondersitzung zusammen, um die neuen Maßnahmen zu debattieren. (mit dpa)

Redaktion Mitarbeiter in der Onlineredaktion, Produktionsleitung "MM"-Podcasts

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