Ludwigshafen. Am 7. November 2022 stirbt in Ludwigshafen eine 87 Jahre alte Frau bei einem Unfall. Ein Lkw-Fahrer erfasst die Seniorin mit seinem Fahrzeug auf dem Fußgängerüberweg an der Ecke Rheinuferstraße/Lichtenbergerstraße. Für sie kommt jede Hilfe zu spät. Gegen den Fahrer wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Jetzt ist es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankenthal eingestellt worden. Das stößt bei einer Verkehrsinitiative auf scharfe Kritik.
Das sagt der Leitende Oberstaatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens
„Das Verfahren ist eingestellt worden. Der Lkw-Fahrer konnte den Unfall nicht vermeiden“, sagt der Leitende Frankenthaler Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf Anfrage dieser Redaktion. Beim Rechtsabbiegen sei die Seniorin, die die Fahrbahn hinter ihrem Ehemann überquerte, nicht erkennbar gewesen. Das habe ein technisches Gutachten ergeben. „Auch mit sämtlichen technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs war der Unfall nicht zu verhindern. Es wurden alle Aspekte ausgemessen und berücksichtigt, Spuren auf der Straße ausgewertet“, erläutert Ströber. Die Schlussfolgerungen des Sachverständigen habe die Staatsanwaltschaft als plausibel eingestuft.
Nach Einstellung des Verfahrens noch viele Fragen offen
Ganz anders sieht das der QuadRadEntscheid Mannheim. Die Verkehrsinitiative, die sich für ein Umdenken in der Verkehrspolitik zugunsten von Radfahrern und Fußgängern starkmacht, hatte im Dezember einen sogenannten Ghost-Rollator als Mahnmal an der Unglücksstelle aufgestellt. In einer Stellungnahme zeigen sich die Verantwortlichen des Projekts „schockiert über die Einstellung des Verfahrens“.
Aus Sicht der Initiative seien grundlegende Fragen nicht ausreichend geklärt, etwa, wie schnell der Lkw beim Abbiegen unterwegs gewesen ist. „Wir meinen: Wenn eine Kurve nicht einsehbar ist, hätte der Fahrer die Geschwindigkeit drosseln müssen, was den Unfall hätte verhindern können“, heißt es.
Und selbst wenn die Annahme zuträfe, dass die Kurve schlecht einsehbar war, verweiset die Initiative auf die Straßenverkehrsordnung: „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten“, heißt es dort etwas sperrig in Paragraf 26. „Wenn all diese Regeln eingehalten wurden, wie ist es dann möglich, eine querende Person zu übersehen?“, fragt der QuadRadEntscheid.
Stadt will am Unfallort eine blinkende Signalanlage prüfen
Auch von der Stadt zeigen sich dessen Verantwortliche enttäuscht. So seien nach dem Unfall mehrere Vorschläge unterbreitet worden, die Unfallstelle zu entschärfen. Bislang habe sich noch nichts getan. „Das macht uns traurig und wütend. Es verdeutlicht, mit welcher Nachlässigkeit die Verkehrswende, oder auch nur der angemessene Schutz von Fußgehenden und Radfahrenden in der Region behandelt wird.“
Auf Anfrage teilt ein Stadtsprecher mit, dass die Unfallkommission einen Ortstermin veranlasst und mehrfach beraten hat. Um eine Gefahrenstelle im eigentlichen Sinn handele es sich nicht, da die Sichtverhältnisse „grundsätzlich gut“ seien. Dennoch werde nun die Installation eines Gelbblinkers geprüft.
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