Rheinufer Süd

Schäden durch Rammpfähle in Ludwigshafen - Deutsche Wohnwerte lehnt Vergleich mit Anwohner ab

Von 
Julian Eistetter
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Im März 2019 fanden die Gründungsarbeiten für das Projekt Heimatufer statt, das inzwischen fast abgeschlossen ist. Es waren Arbeiten mit Folgen. © Thomas Rittelmann

Ludwigshafen. Der Streit um die Ramm-Pfahlgründung für das Projekt „Heimatufer“ am Rheinufer Süd zwischen einem Anwohner und der Deutschen Wohnwerte GmbH & Co. KG wird die Justiz noch weiter beschäftigen. Am Freitag lehnte ein Vertreter des Unternehmens im Zivilverfahren vor dem Heidelberger Amtsgericht einen von Richter Andreas Pedal angeregten Vergleich kategorisch ab. Somit wird eine weitere Beweisaufnahme notwendig sein, um herauszufinden, ob und in welchem Maße die Gründungsarbeiten im März 2019 ursächlich für Schäden in der benachbarten Wohnung waren, wie von Kläger Herbert Mönnich dargestellt. Wie berichtet, hatten mehrere Nachbarn über heftige Erschütterungen und Schwingungen geklagt, Gläser hätten in der Vitrine getanzt, und Blumentöpfe seien heruntergefallen.

Bemerkenswert ist die Fortsetzung des Rechtsstreits insbesondere wegen des vergleichsweise geringen Streitwerts. Letztlich geht es um gerissene Fliesen im Wert von 500 Euro. Im Anschluss an die kurze Verhandlung am Freitag betonte Mönnich, dass es ihm keinesfalls um den Betrag gehe, sondern um die Belastung, die er und seine Nachbarn wochenlang hätten ertragen müssen. „Diesen Betrag könnten die doch aus der Portokasse bezahlen. Ich verstehe den Zirkus nicht“, sagte er.

Doch das kommt für die Deutsche Wohnwerte nicht infrage. Der Heidelberger Bauprojektentwickler bestreitet, dass die Schäden durch die Ramm-Pfahlgründung verursacht worden sind. Würde man im vorliegenden Fall einem Vergleich zustimmen und eine Ausgleichszahlung für die entstandenen Belastungen zahlen, so fürchte man, dass alle Nachbarn auch auf den Zug mit aufspringen und ebenfalls Ausgleichszahlungen einfordern würden, betonte der Rechtsanwalt des Unternehmens am Freitag. Auch die Argumentation von Kathrin Dabrunz, Rechtsanwältin des Klägers, dass sich ein Vergleich bei einem solch kleinen Betrag nach außen gut vertreten lasse, weil er deutlich wirtschaftlicher sei als eine Fortführung des Verfahrens, konnte die Gegenseite nicht umstimmen.

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Fortsetzung Ende des Jahres

Zuvor hatte Richter Andreas Pedal eine mögliche Vorgehensweise vorgeschlagen. So hätte der Kläger den Vorwurf aufgeben sollen, dass bei den Gründungsarbeiten Messwerte übertreten worden seien, wenn die Deutsche Wohnwerte im Gegenzug einen gewissen Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten zahlt. Damit, so die Argumentation, könne man sich von der „deliktrechtlichen Schiene“ lösen und sich viel Aufwand ersparen.

Der Rechtsanwalt des beklagten Unternehmens reagierte mit Unverständnis auf diesen Vorschlag. Der Richter sei damit „übers Ziel hinausgeschossen“ und habe dem Kläger gewissermaßen eine Rechtsberatung zum weiteren Vorgehen gegeben. „Ehrlich gesagt ist unser Interesse an einem gütlichen Vergleich aktuell geringer denn je“, sagte er.

Somit muss also weiterhin viel juristischer Aufwand betrieben werden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Ramm-Arbeiten auf die Nachbargebäude herauszuarbeiten. Am 21. Dezember soll das Zivilverfahren am Heidelberger Amtsgericht fortgesetzt werden. Dann wird ein von der Beklagten aufgerufener Zeuge, ein Diplomgeologe, zu den Erschütterungen und Messwerten aussagen. Daneben sollen Lichtbilder und Videos von der Klägerseite in Augenschein genommen werden, die die schwere der Erschütterungen zeigen sollen. Im weiteren Verlauf werden dann noch Gutachten angefertigt.

Bislang hatten schon einige Zeugen über das Ausmaß der Arbeiten berichtet. Richter Pedal bewertete diese Aussagen als plausibel.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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