Einschränkung von Grundrechten?

Richterin kritisiert in offenem Brief 2G-Regel für Filmfestival Ludwigshafen

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Julian Eistetter
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2020 fand das Filmfestival auf der Ludwigshafener Parkinsel in abgespackter Version statt. © Thomas Tröster

Ludwigshafen. Das Ludwigshafener Filmfestival dürfen in diesem Jahr nur Geimpfte und von Corona Genesene besuchen. Auf diese Auflage haben sich Stadt, Land und Veranstalter im Sinne einer Ausnahmegenehmigung geeinigt. Der Beschluss hat viel Kritik hervorgerufen. Jetzt wendet sich Karin Hark, Vorsitzende Richterin einer Kammer für Handelssachen am Mannheimer Landgericht, in einem offenen Brief an Gesundheitsamt und Filmfestival-Organisatoren. „Protest gegen verfassungswidrige 2G-Regel auf Festival des Deutschen Films“ lautet die Überschrift. Das Schreiben hat im Netz bislang 72 Unterstützer, minütlich werden es mehr.

Gegen das Grundgesetz?

„Als Richterin halte ich diese Regelung für grundgesetzwidrig“, schreibt die Juristin aus Heidelberg im Hinblick auf den Ausschluss von Ungeimpften. „Sie basiert auf der Annahme, dass von Personen, die nicht gegen Sars-CoV2 geimpft wurden oder in den letzten sechs Monaten keine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben, eine erhöhte Gefahr, also ein höheres Ansteckungsrisiko ausgeht als von anderen Menschen“, schreibt sie. Dies werde jedoch durch einige Studien widerlegt.

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„Der Ausschluss von Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen der Stadt Ludwigshafen stellt eine Einschränkung von Grundrechten und eine Diskriminierung dar“, so Hark. Die Klassifizierung von Menschen und die Stigmatisierung eines Teils von ihnen sei das Gegenteil dessen, was die Menschenwürdegarantie des ersten Artikels im Grundgesetz fordere. „Kein Grundrecht hängt von gesundheitlichen Voraussetzungen ab“, kritisiert die Richterin.

Hark ist der Meinung, dass Diskriminierungen soziale Spaltungen vertiefen. „Sie können dazu führen, dass sich bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr dem Gemeinwesen zugehörig fühlen, vor allem dann, wenn sie Veranstaltungen, die auch mit ihren Steuergeldern mitfinanziert werden, nicht mehr besuchen dürfen“, argumentiert sie. Der Nachweis einer Impfung oder Genesung, um ein Teilhaberecht zu erlangen, sei ein Bruch mit allen menschenrechtlichen Traditionen.

Karin Hark ist während der Pandemie schon einmal in Erscheinung getreten. Sie begrüßte im April 2021 in einem Youtube-Video die Kampagne #allesdichtmachen von deutschen Schauspielerinnen und Schauspielern sowie Regisseuren, die in Videos die Corona-Politik der Regierung und die Berichterstattung darüber kritisierten. Die Aktion polarisierte stark. Hark bestärkte die Initiatoren, da der Blick stets auf die Einhaltung von Grundrechten gerichtet sein müsse.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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