Hirschberg. Fünf tote Rehe in vier Wochen: Hans-Jürgen Kiefer ist fassungslos. Die Bilder gehen ihm nicht mehr aus dem Kopf. Kiefer, gemeinsam mit Martin Schmitt und Karl-Jürgen Bitzel Jagdpächter auf Hirschberger Gemarkung - in den Verantwortungsbereich fallen rund 600 Hektar Fläche -, kann seinen Unmut gar nicht mehr zurückhalten. Was geschieht da im Wald hinter dem Marbacher Hof? Wer hetzt hier regelmäßig das Wild und beißt es tot?
Die Antwort haben die Jagdpächter schnell parat. Unverantwortliche Hundehalter würden ihre Hunde im Wald frei laufen lassen. Treffen sie auf Wild, könne es schon mal zur Beißattacke und zum Kampf kommen. Die Folge: Tote Rehe, teilweise abgenagt bis auf die Knochen. Aktuell seien es noch erwachsene Rehe, aber die Rehkitzzeit steht ja erst noch bevor. Deshalb machen die erfahrenen Jäger genau jetzt mobil und haben Flyer an einigen Strommasten rund um den Marbacher Hof platziert. Darauf verweisen sie auf die Brut- und Setzzeit und fordern eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht im Wald von 1. März bis 30. Juni.
Die Kommune muss aktiv werden
Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es nämlich in Baden-Württemberg nicht - auch nicht im Wald. Die zuständige Stelle im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises schreibt auf Nachfrage dieser Redaktion dazu: „Es ist gesetzlich untersagt, außerhalb einer befugten Jagdausübung Hunde in einem nicht befriedeten Gebiet außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der Hundebesitzer frei laufen zu lassen.“ Die Jagdpächter wollen mit ihrer Flyeraktion nicht nur Hundebesitzer und Spaziergänger für das Thema sensibilisieren, sondern auch die Kommune zum Handeln auffordern. „Es muss hier etwas passieren“, sagen Bitzel und Schmitt. Einen Appell an die Hundehalter habe Hirschberg bereits im Gemeindeblatt veröffentlicht. „Das ist uns aber zu wenig“, so Kiefer.
Frank Besendorfer, Leiter des Hauptamts in Hirschberg, sieht die rechtliche Lage ähnlich wie das Landratsamt. Besendorfer bestätigt, dass die Gemeinde mit den Jagdpächtern im Austausch steht. Er macht auch klar, dass das „Wildernlassen“ von Hunden eine Straftat gemäß § 292 Absatz 1 Strafgesetzbuch sei, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden könne.
Heddesheim: Leinenpflicht und neue Hundewiese
Wie gehen die Nachbarkommunen mit dem Problem um? Während in Weinheim seit August die Leinenpflicht eingeführt werden sollte, aber bisher auch noch nichts passiert ist, hat man in Heddesheim Nägel mit Köpfen gemacht. So hat die Verwaltung für einige Gebiete eine Leinenpflicht erlassen - unter anderem in den Schäffertswiesen, dem an den Golfplatz angrenzenden Gebiet und rund um den Badesee. Silke Schmidt von der Gemeinde Heddesheim: „Wir haben das zeitnah umgesetzt, weil es immer mehr Beschwerden über frei laufende Hunde gab.“ Als Ausgleich hat man Ende April eine 1400 Quadratmeter große Hundewiese freigegeben, wo Hundehalter die Möglichkeit haben, in einem geschützten Bereich ihre Hunde frei laufen zu lassen.
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