Altstadt

Verwaltungsgerichtshof beschäftigt sich mit Sperrzeiten in Heidelberg

Seit Jahren streiten Stadt, Anwohner und Gastronomen um die Sperrzeit in der Heidelberger Altstadt: Am Donnerstagvormittag kommt das Thema erneut vor den Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Gegenstand soll unter anderem ein neues Lärmgutachten sein

Von 
Michaela Roßner
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Muss die Stadt Heidelberg durch veränderte Sperrzeiten für mehr nächtliche Ruhe sorgen? © Philipp Rothe

Heidelberg. "Normänderungsklage auf Verlängerung der Sperrzeit in der Heidelberger Altstadt" steht nüchtern auf dem Tagungsprogramm des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) am Donnerstag, 24. Oktober, um 10 Uhr in Mannheim. Dahinter steht ein zum Teil höchst emotional diskutiertes Thema, das seit Jahren bereits mehrere Gerichte und auch den VGH in Mannheim schon beschäftigt hat. 

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Mehrfach bereits hatten Gerichte die Frage, wie lange Heidelbergs Gastronomen in der Altstadt öffnen dürfen, beantworten müssen: Sowohl das Karlsruher Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof hatten die Stadt aufgefordert, die Lärmsituation für die Anwohner zu verbessern. Die Richter des Karlsruher Verwaltungsgerichts legten sogar konkrete Sperrzeiten fest: nämlich Mitternacht unter der Woche und 2.30 Uhr am Wochenende. Dagegen
legte die Stadt Heidelberg Berufung ein. Auch weil die allgemeinen Sperrzeiten in Baden-Württemberg deutlich großzügiger gedacht sind.Die Verwaltung legte gleichzeitig neue Sperrzeiten fest: 1 Uhr unter
der Woche und 4 Uhr am Wochenende. Das war 2019.

Wann müssen die Kneipen in der Heidelberger Altstadt schließen?

Während der Pandemie-Jahre war Ruhe eingekehrt – in den alten Gassen und auch in dem Streit. Am Donnerstag VGH nun in Mannheim erneut mit der Frage, wann die Kneipen in der Heidelberger Altstadt schließen müssen, damit Anwohner ausreichend Ruhe für ihren Schlaf bekommen. Mit der Sperrzeitenverordnung vom 24. Juli 2018 setzte sich der Gemeinderat über das Normenkontrollurteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs hinweg. Darin war betont worden, dass ein Sperrzeitbeginn am Wochenende um 4 Uhr zu spät ist, um den Altstadtbewohnern nicht wenigstens eine Nachtruhe von sechs Stunden zuzugestehen.

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Auch die Gegenseite, vier der insgesamt 31 Anwohner, die zuvor vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe geklagt hatten, zog vor den VGH. Sie war der Meinung, dass es nicht der Stadt überlassen bleiben sollte, wo genau eingeschränkte Sperrzeiten zu gelten haben.Ein Punkt, den die Karlsruher Richter bewusst offengelassen hatten.
Im Juli 2020 scheiterte der Vorschlag der Mannheimer VGH-Richterin Else Kirchhof, ein gerichtliches Mediationsverfahren anzustrengen, an der Ablehnung der Anwohner. Danach forderte der VGH ein neues Lärmgutachten, das jetzt vorliegen soll.

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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