Heidelberg. Die schier endlose Posse um den Alten Kohlhof in Heidelberg wird auch im Jahr 2023 kein Ende finden. Am Dienstagmorgen erließ der zuständige Senat im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen weiteren Beweisbeschluss. Das erhoffte Urteil blieb aus.
Keine "tragfähige Grundlage" für Entscheidung
"Der Senat hat angeordnet, dass ein anderer Sachverständiger die Frage klären soll, ob ein wirtschaftlicher Betrieb am Standort des Alten Kohlhofs möglich ist", sagt ein Gerichtssprecher auf Anfrage dieser Redaktion. Zu dieser Frage war in den vergangenen Monaten bereits zwei Mal ein Gutachter angehört worden. Das Gericht sei jedoch zu dem Schluss gekommen, dass dessen Ausführungen nicht als "tragfähige Grundlage" für eine Entscheidung dienen, so der Sprecher.
Das ist die Vorgeschichte des Rechtsstreits um den Alten Kohlhof
Und so wird sich der Rechtsstreit zwischen der Stadt Heidelberg und der Eigentümerfamilie Hofbauer weiter hinziehen. Wie mehrfach berichtet, dreht dieser sich um den Betrieb eines Restaurants auf dem Königstuhl. Die
Stadt vertritt die Ansicht, dass die Familie Hofbauer beim Kauf des Anwesens im Sommer 2015 eine Verpflichtung mit übernommen habe, bis mindestens 2022 eine Gaststätte zu betreiben.
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Als sich diesbezüglich aus Sicht von Verwaltung und Gemeinderat zu lange nichts tat, klagte die Stadt im Auftrag des Gremiums auf Rückkauf des Anwesens. Die Klage wurde im Jahr 2017 eingereicht. Das Landgericht Heidelberg gab in einem ersten Urteil der Eigentümerfamilie recht. Diese betreibt auf dem Königstuhl eigenen Angaben nach seit Anfang 2017 das Gourmetrestaurant „Oben“ mit Chefkoch Robert Rädel. Dieses wurde inzwischen mehrfach ausgezeichnet.
Das Berufungsverfahren dauert schon viereinhalb Jahre
Seit 2019 liegt das Verfahren nun beim OLG Karlsruhe. Eine derartige Dauer für ein Berufungsverfahren bezeichnet auch der Gerichtssprecher als "deutlich überdurchschnittlich". Er geht davon aus, dass sich der Prozess noch eine ganze Zeit ziehen wird.
IHK Rhein-Neckar soll neuen Gutachter bestimmen
Der weitere Ablauf sieht nun vor, dass die IHK Rhein-Neckar mit Sitz in Heidelberg binnen der nächsten drei Wochen einen neuen Gutachter bestimmt, der die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Gastronomiebetriebs klären soll. Sowohl die Stadt als auch die Familie Hofbauer dürfen ihrerseits Vorschläge machen.
So ist der weitere Ablauf geplant
Bei einem Ortstermin soll sich der Sachverständige dann ein Bild verschaffen. Im Anschluss sei ein Erörterungstermin geplant, bei dem die "ersten Einschätzungen" besprochen werden sollen, so der Sprecher. Festgesetzt ist dieser Termin noch nicht, vor dem Frühjahr 2024 wird er aber mit großer Sicherheit nicht stattfinden.
Das sagt die Eigentümerfamilie zu dem Beschluss
Die „unendliche Geschichte“ zermürbt Michael Hofbauer. „Wir hatten uns ein deutliches Signal erhofft“, sagt er am Dienstag nach dem Beschluss. Viele Fragen seien aus seiner Sicht bislang noch nicht behandelt worden – etwa, ob die Fristen der Stadt vor der Eröffnung damals überhaupt einzuhalten gewesen seien.
Dass nun ein neuer Sachverständiger beauftragt wird, kann Hofbauer verstehen. „Der Senat will sichergehen, dass das Gutachten in einer höheren Instanz Bestand hätte“, sagt er. Das sei nachvollziehbar.
Für das Vorgehen der Gegenseite in diesem Verfahren gilt das allerdings nicht. Bereits im Jahr 2018 habe es ein Vergleichsangebot gegeben, das letztlich vom Gemeinderat abgelehnt worden sei. Auch jetzt habe die Eigentümerfamilie der Stadt wieder ein Angebot unterbreitet – „um es loszuwerden, nicht aus Unsicherheit“, wie Hofbauer betont. Da es jedoch auch diesmal keine Sicherheit gibt, dass der Gemeinderat zustimmt, ist eine gütliche Einigung weiterhin nicht absehbar. Die Stadt Heidelberg äußert sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Sache.
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