Gastronomie - Gourmet-Restaurant „oben“ der Familie Hofbauer in Restaurantführer von „Gault&Millau“ aufgenommen / Verfahren am Landgericht verzögert sich

15 Punkte für umstrittenes Lokal im Alten Kohlhof

Von 
Julian Eistetter
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Das Lokal „oben“ überzeugte die Experten mit gemütlicher Atmosphäre. © Oben

Heidelberg. Der seit Jahren andauernde Streit um die Bewirtschaftung des Alten Kohlhofs auf dem Heidelberger Königstuhl ist um eine Pointe reicher: Das von der Eigentümerfamilie Hofbauer betriebene und schwer umstrittene Edel-Lokal „oben“ ist im gerade erschienenen Restaurantführer von „Gault&Millau“ für das Jahr 2019 aufgenommen worden und erhielt auf Anhieb 15 von 20 möglichen Punkten. „Wir freuen uns. Damit zählt der Kohlhof erstmals zu den drei besten Restaurants Heidelbergs“, sagt Michael Hofbauer. Besser abgeschnitten haben in der Schlossstadt nur „Le Gourmet“ (17 Punkte) und „Scharffs Schlossweinstube“ (16 Punkte).

Gut bewertet wurde das „oben“ mit Chefkoch Robert Rädel vor allem für seine „kreative Küche“, die sich perfekt an das ländliche Ambiente des Königstuhls anpasse. „Rädel sammelt, was Wald und Flur hergeben“, heißt es in der Beschreibung des Führers. Die „unangestrengt und locker“ zubereiteten Gänge könnten in einem Haus mit „romantischem Charme“ genossen werden.

Eine gewisse Brisanz erhält die Aufnahme des Lokals in den „Gault&Millau“ durch den Rechtsstreit zwischen Stadt und Eigentümerfamilie, der seit Dezember 2017 vor dem Heidelberger Landgericht ausgefochten wird. Die Verwaltung will das Anwesen nach einem Gemeinderatsbeschluss von Ende 2016 zurückkaufen, weil die Eigentümer dort ihrer Ansicht nach entgegen eines Grundbucheintrags lange Zeit keine Gastronomie betrieben haben.

Auseinandersetzung bekannt

Die Auseinandersetzung sei den Verantwortlichen des „Gault&Millau“ bekannt, jedoch kein Kriterium, das Restaurant – das seit wenigen Monaten über eine Konzession verfügt – bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen, teilt eine Sprecherin mit. Zumindest aber wird der Streit zum Ende der Bewertung kurz erwähnt: „Wie lange es solch Abendmahl noch gibt, ist keine Geschmacks-, sondern eine Gerichtssache: Die Stadt klagt auf Rückkauf des Alten Kohlhofs. Bei Redaktionsschluss war noch kein Ende des Verfahrens abzusehen.“

Tatsächlich verzögert sich der Zivilstreit vor dem Landgericht um einige Wochen. Wie ein Behördensprecher mitteilt, wurde die Frist zur Einreichung von Belegen für die beklagten Eigentümer von Ende Oktober bis zum 15. Dezember verlängert. Mit den Belegen soll die Familie Hofbauer darlegen, was sie seit dem Kauf 2015 in das Gebäude investiert hat. Grund der Fristverlängerung ist nach Angaben des Gerichtssprechers eine Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten.

Ein Sprecher der Stadtverwaltung teilt auf Anfrage mit, dass die Anerkennung des „oben“ durch den Restaurantführer keinen Einfluss auf die Herangehensweise im Prozess haben werde. „Unsere aktuelle Position bleibt unverändert.“ Dabei verweist er nochmals auf den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zum Rückkauf. Relevant für die Stadt sei diesbezüglich ohnehin nur der Zeitraum von 2015 bis zur Anordnung der Rückübereignung durch Oberbürgermeister Eckart Würzner im Januar 2017 – und da, so der Vorwurf, sei von einem Gastronomiebetrieb auf dem Alten Kohlhof nichts zu sehen gewesen.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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