Heidelberg. Das Verfahren um den Alten Kohlhof auf dem Heidelberger Königstuhl am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wird sich noch mindestens bis zum Sommer weiter hinziehen. Am Freitag verkündete der zuständige Senat noch keine finale Entscheidung im Streit zwischen der Stadt Heidelberg und der Eigentümerfamilie Hofbauer, sondern einen weiteren Beweisbeschluss. So wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers ergänzende Fragen an den Sachverständigen gestellt, der ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit eines Gastronomiebetriebs am Standort Alter Kohlhof erstellt hatte.
Weitere Gesichtspunkte sollen in Analyse einfließen
Dieses war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb einer Gastronomie nicht möglich sei. Nun sollen auf Wunsch des Senats noch weitere Gesichtspunkte in die Analyse mit einfließen und anschließend geprüft werden, ob das Ergebnis das gleiche bleibt, erläutert der Gerichtssprecher. „Zum einen soll von einer längeren Betriebszeit ausgegangen werden. Längere Abschreibungszeiten führen in der Regel zu einer höheren Wirtschaftlichkeit“, erklärt er. Auf der anderen Seite sollen aber auch Fixkosten mehr berücksichtigt werden, die vor einer Restauranteröffnung anfallen, etwa für Umbau und Ausstattung. „Zudem soll auch einfließen, dass bestimmte Fixkosten auch an Schließtagen eines Restaurants entstehen“, so der Sprecher.
Nächster Termin im Sommer
Der Zeitplan sehe nun vor, dass der Gutachter die ergänzenden Antworten zu den Fragen bis Ende April vorlegt. „Die Parteien erhalten dann Gelegenheit zur Stellungnahme bis Ende Mai. Im Juli oder August soll dann der nächste Termin angesetzt werden“, sagt der Sprecher.
Michael Hofbauer von der Eigentümerfamilie wertet den Beweisbeschluss als Zeichen dafür, dass der Senat „gut und gewissenhaft“ arbeite. „Für den Fall, dass die Sache nach einem Urteil in der nächsten Instanz weitergehen sollte, will sich das Gericht sicher keine offenen Fragen um die Ohren hauen lassen“, sagt er.
Dass nun weitere Monate ins Land ziehen werden, sei zwar bedauerlich. „Das ist natürlich ein emotionales Thema, das wir gerne mal vom Tisch hätten. Letztlich leben wir nun aber schon seit fast sieben Jahren mit dem Fall, da halten wir auch noch ein weiteres aus“, sagt er. Den aktuellen Beschluss werte die Familie jedenfalls nicht zu ihren Ungunsten. „Wir sind weiterhin guter Dinge.“
Klage wurde 2017 eingereicht
Ein Sprecher der Stadt Heidelberg nimmt auf Anfrage wie folgt Stellung: „Das Gericht hat entschieden, dass zur Klärung weiterer entscheidungserheblicher Fragen der beauftragte Sachverständige ein Ergänzungsgutachten erstellen soll. Es stehen damit weitere Verhandlungstermine an, und die Stadt Heidelberg äußert sich nicht zu einem laufenden Verfahren.“
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Wie mehrfach berichtet, dreht sich die Auseinandersetzung um den Betrieb eines Restaurants auf dem Königstuhl. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass die Familie Hofbauer beim Kauf des Anwesens im Sommer 2015 eine Verpflichtung mit übernommen habe, bis mindestens 2022 eine Gaststätte zu betreiben. Als sich diesbezüglich aus Sicht von Verwaltung und Gemeinderat zu lange nichts tat, klagte die Stadt im Auftrag des Gremiums auf Rückkauf des Anwesens. Die Klage wurde im Jahr 2017 eingereicht.
Das Landgericht Heidelberg gab in einem ersten Urteil der Eigentümerfamilie recht. Diese betreibt auf dem Königstuhl eigenen Angaben nach seit Anfang 2017 das Gourmetrestaurant „Oben“ mit Chefkoch Robert Rädel. Dieses wurde inzwischen mehrfach ausgezeichnet.
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