Gastronomie

Streit um Alten Kohlhof in Heidelberg: An diesem Tag fällt die Entscheidung

Seit etwa sieben Jahren streiten sich die Stadt Heidelberg und die Eigentümerfamilie um die Bewirtschaftung des Alten Kohlhofs. Auch am Dienstag fand die Posse kein Ende. Doch es ist absehbar

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Julian Eistetter
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Seit vielen Jahren umstritten: der Alte Kohlhof auf dem Heidelberger Königstuhl. © Philipp Rothe

Heidelberg. Im Rechtsstreit um die Bewirtschaftung des Alten Kohlhofs in Heidelberg zwischen Stadt und Eigentümerfamilie ist weiter Geduld gefragt, jetzt ist aber ein Ende in Sicht: Am Dienstag hat der zuständige Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe einen Verkündungstermin festgesetzt. Die Entscheidung könnte am 24. Oktober, 8.45 Uhr, fallen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Dann würde das jahrelange Hickhack um den Restaurantbetrieb auf dem Königstuhl ein Ende finden - vorausgesetzt, die Auseinandersetzung geht nicht in der nächsten Instanz weiter.

Beim Termin am Dienstag war der Sachverständige geladen, der ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit eines Gastronomiebetriebs auf dem Alten Kohlhof erstellt hatte. Dieses lag bereits länger vor und war in seinem Ergebnis zugunsten der Eigentümerfamilie recht deutlich, sollte aber nach dem vergangenen Verhandlungstag im März auf Beschluss der Kammer noch um einige Aspekte erweitert werden.

Neue Aspekte berücksichtigt

So sollte in der Analyse etwa von einer längeren Betriebszeit des Restaurants ausgegangen werden, da längere Abschreibungszeiten in der Regel zu einer höheren Wirtschaftlichkeit führen. Außerdem sollten Fixkosten stärker berücksichtigt werden, die vor einer Restauranteröffnung anfallen. Beides führte im Ergebnis nicht zu einem anderen Ergebnis. Aus dem Zusatzgutachten, das dieser Redaktion vorliegt, geht eindeutig hervor: Ein wirtschaftlicher Restaurantbetrieb ist am Standort Alter Kohlhof auf dem Königstuhl nicht möglich.

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Nach Angaben des Sachverständigen erfolge unter Berücksichtigung längerer Lauf- und Abschreibungszeiten zwar eine „erkennbare Ergebnisverbesserung“, eine „nachhaltige Tragfähigkeit“ eines Gastronomiebetriebs bleibe aber weiterhin aus. „Sowohl die Zahlung des Tilgungsbetrages als auch ein branchenüblicher Gewinn für das eingegangene unternehmerische Risiko können mit den Annahmen erkennbar nicht erwirtschaftet werden“, heißt es.

Vorleistungen können nicht reingeholt werden

Das Budget für die Kosten vor einer Restauranteröffnung liegt laut Erfahrungen des Sachverständigen im Bereich zwischen 150 000 und 300 000 Euro. Diese müssten in der Regel aus Eigenmitteln finanziert werden und belasteten das unternehmerische Ergebnis nach der Eröffnung. Deshalb müsse der eingesetzte Betrag „naturgemäß schnellstmöglich zurückfließen“, stellt der Gutachter fest. „Im vorliegenden Fall ist dies erkennbar durch die unternehmerische Tätigkeit nicht möglich“, heißt es in dem Dokument. Sprich: Die von den Eigentümern eingebrachten Vorleistungen zur Eröffnung des Restaurants „Oben“ können durch dessen Betrieb nicht wieder hereingeholt werden. Ein wirtschaftlich positiver ganzjähriger Betrieb sei darüber hinaus auch nicht möglich, wenn das Restaurant zwei Monate im Jahr geschlossen bliebe. Auch dieser Aspekt sollte im erweiterten Gutachten untersucht werden.

Rund zweieinhalb Stunden sei der Sachverständige befragt worden, berichtet Michael Hofbauer von der Eigentümerfamilie im Gespräch mit dieser Redaktion. „Letztlich war es eine Neuauflage des vergangenen Termins, es ist schon frustrierend, wenn es so festgefahren ist und nicht weitergeht“, bedauert er. Letztlich habe sich an Position und Aussage des Gutachtens nichts geändert.

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Möglicherweise könnte es nun aber doch nochmal einen Anlauf für einen Vergleich zwischen Stadt und Eigentümern geben. „Der Senat hat noch einmal einen Vergleichsvorschlag gemacht. Wir sind bereit, uns außergerichtlich mit Vertretern der Stadt hinzusetzen und die Möglichkeiten auszuloten“, sagt Hofbauer. Dies sei so vereinbart und protokolliert worden. „Uns wäre nichts lieber, als dass das Ding endlich rum ist.“ Ein Sprecher der Stadt sagt auf Anfrage, dass sich die Verwaltung nicht vor dem Verkündungstermin im Oktober zu dem laufenden Verfahren äußern werde.

„Oben“ mehrfach ausgezeichnet

Wie mehrfach berichtet, dreht sich der Streit um den Betrieb eines Restaurants auf dem Königstuhl. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass die Familie Hofbauer beim Kauf des Anwesens im Sommer 2015 eine Verpflichtung mit übernommen habe, bis mindestens 2022 eine Gaststätte zu betreiben. Als sich diesbezüglich aus Sicht von Verwaltung und Gemeinderat zu lange nichts tat, klagte die Stadt im Auftrag des Gremiums auf Rückkauf des Anwesens. Die Klage wurde im Jahr 2017 eingereicht.

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Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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