Im Streit um die Bewirtschaftung des Alten Kohlhofs auf dem Heidelberger Königstuhl zeichnet sich ein weiteres Mal eine Entscheidung ab. Am 24. März will der zuständige Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe sein Urteil im Berufungsverfahren verkünden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag im Nachgang eines Verhandlungstags mit, an dem ein Sachverständiger zu einem vom ihm erstellten Gutachten befragt wurde. In diesem war er zu dem Schluss gekommen, dass der wirtschaftliche Betrieb einer Gastronomie an dem Standort nicht möglich sei.
Wie mehrfach berichtet, stehen sich in dem Verfahren die Stadt Heidelberg und die Eigentümerfamilie Hofbauer gegenüber. Die Auseinandersetzung zieht sich inzwischen schon über rund sechs Jahre. Die Stadt hatte im Jahr 2017 auf Rückkauf des Anwesens geklagt, weil die Eigentümer aus ihrer Sicht gegen die Verpflichtung zum Betrieb einer Gaststätte verstoßen hatten. Das Landgericht Heidelberg gab der Familie Hofbauer recht, unter anderem, weil sie seit 2017 das mehrfach mit Auszeichnungen dekorierte Gourmetrestaurant „Oben“ auf dem Königstuhl betreibt.
„Mit möglichst wenig Verlust“
Die Stadt ging in Berufung, das Verfahren in zweiter Instanz neigt sich nun dem Ende entgegen. Rund zweieinhalb Stunden wurde am Donnerstag der Gutachter befragt. Nach Darstellung von Michael Hofbauer zielten die Fragen der Anwälte der Stadt in die Richtung, dass auf dem Königstuhl eben doch ein wirtschaftlicher Gastronomiebetrieb möglich sei. „Als Beleg haben sie auf unser erfolgreiches Restaurant ,Oben‘ verwiesen“, berichtet Hofbauer im Gespräch mit dieser Redaktion.
Dabei hätten sie jedoch außer Acht gelassen, dass Erfolg nicht gleich wirtschaftlicher Erfolg sei. „Wir bedienen aus gutem Grund nur 15 Personen am Abend und haben nur ein Kernteam aus drei Personen. Wir versuchen, das Restaurant mit möglichst wenig Verlust zu betreiben“, berichtet Hofbauer.
Am Ende der Sitzung am Donnerstag habe der Senat noch einmal die Möglichkeiten eines gütlichen Vergleichs ausloten wollen, sagt Hofbauer. „Ich kann mir einen Vergleichsvorschlag durchaus vorstellen. Wir waren schon einmal bereit dafür“, sagt der Eigentümer. Der Heidelberger Gemeinderat habe eine gütliche Einigung jedoch damals verhindert. Und auch diesmal habe die Gegenseite wenig Chancen auf einen Vergleich gesehen, so die Schilderung aus dem Verfahren. Auf Anfrage dieser Redaktion sagt ein Rathaussprecher, dass die Stadt das laufende Verfahren nicht kommentieren werde.
Wunsch nach Abschluss
„Wenn man auf uns zukommt, sind wir bereit“, bekräftigt Hofbauer noch einmal. Er versichert auch, dass der Betrieb des Restaurants in jedem Fall weitergeführt werde. „Die Frist, die unserer Ansicht nach ja gar nicht bestand, ist ja bereits im Mai 2022 abgelaufen. Und wir haben trotzdem weitergemacht“, sagt er. Mittlerweile wünsche sich die Familie einfach einen Abschluss der ewigen Auseinandersetzung. „Wir wollen unsere Ruhe haben, das dauert einfach schon viel zu lange“, betont Hofbauer.
Info: Verkündung am 24. März, 9.15 Uhr am OLG Karlsruhe
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