Heidelberg. Es zeichnet sich allmählich ein Ende ab in Heidelbergs wohl langwierigster Posse um die Bewirtschaftung des Alten Kohlhofs. Und dennoch geht es abseits des in Karlsruhe laufenden Gerichtsverfahrens weiter ziemlich hitzig zu zwischen den Eigentümern des Anwesens auf dem Königstuhl und der Stadtverwaltung. Anlass für neuen Ärger hat jetzt das Grundbuch geboten, das gewissermaßen der Ursprung allen Übels ist. Denn im Jahr 2015 hatte die Familie Hofbauer den Alten Kohlhof erworben - laut Stadt unter der im Grundbuch eingetragenen Voraussetzung, dort ein Lokal zu betreiben. Die befristete Dienstbarkeit ist nun nach 25 Jahren am 16. Juni abgelaufen und der Eintrag aus dem Grundbuch gelöscht worden. Die Stadt jedoch weigert sich nach Angaben von Michael Hofbauer trotzdem, eine Vormerkung löschen zu lassen, die den Anspruch auf Rückkauf des Anwesens bei Verstoß gegen die Betreiberpflicht sichert.
Per Mail habe er die Stadt aufgefordert, die Vormerkung zu löschen. In der Antwort, die dieser Redaktion vorliegt, verweist die Verwaltung aber auf das laufende Verfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe, in dem es um die Frage geht, ob die Stadt einen Anspruch auf Rückkauf des Anwesens wegen eines Verstoßes gegen die Betreiberpflicht hat oder nicht. Die Vormerkung sichere gerade den auf dem Klageweg geltend gemachten Anspruch auf Rückübereignung, so die Argumentation der Stadt. Ein Sprecher macht zu dem Sachverhalt - ebenfalls mit Verweis auf das laufende Verfahren - keine Angaben.
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Michael Hofbauer hat für das Verhalten der Stadt kein Verständnis. „Die Dienstbarkeit ist abgelaufen. Folglich können wir jetzt auch gar nicht mehr dagegen Verstoßen. Und ihren Rechtsanspruch auf Rückkauf hat die Stadt ja bereits geltend gemacht“, sagt er mit Blick auf die Klage, die im Jahr 2017 im Auftrag des Gemeinderates eingericht wurde.
Mindert der Eintrag den Wert?
Durch die Vormerkung sei das Grundbuch für den Alten Kohlhof nun nach wie vor mit einer „schmutzigen Eintragung belastet“, wie Hofbauer formuliert. Das sorge dafür, dass keine Bank ein Darlehen für mögliche Investitionen oder ähnliches geben würde. Die Vormerkung beeinflusse demnach den Wert der Immobilie und die Beleihbarkeit negativ. Hofbauer behält sich nach eigenen Angaben vor, die Stadt wegen ihres Verhaltens auf Schadenersatz zu verklagen. „Nach dem Ende des Verfahrens werden wir sehen müssen, welcher Schaden uns entstanden ist“, sagt er.
Ein Ende könnte das Verfahren tatsächlich in den kommenden Monaten finden. Für den 31. Januar ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein neuer Termin angesetzt, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt. Bei der mündlichen Verhandlung soll der Sachverständige befragt werden, der ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit eines Gastronomiebetriebs am Standort Alter Kohlhof erstellt hatte. Dieses war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gaststätte an diesem Ort nicht wirtschaftlich geführt werden kann und hatte somit die Position der Eigentümer gestützt, die von Beginn an mit diesem Argument ins Feld gezogen waren.
Entscheidung im Frühjahr?
Wie der Sprecher des Oberlandesgerichts mitteilt, sei durchaus zu erwarten, dass das Gericht zeitnah nach dem Termin eine Entscheidung verkünden wird. Das sei im Interesse aller Beteiligten, nachdem das Verfahren nun schon seit rund drei Jahren am OLG Karlsruhe anhängig ist. Das Landgericht Heidelberg hatte in seinem Urteil im Juni 2019 den Eigentümern des Alten Kohlhofs recht gegeben, wogegen die Stadt Revision eingelegt hatte.
Dass auf dem Alten Kohlhof inzwischen ein Restaurant betrieben wird, ist unzweifelhaft. Das „Oben“ mit Chefkoch Robert Rädel ist unter anderem bereits mit einem Michelin-Stern dekoriert worden und hat für eine TV-Sendung Besuch von Fernsehkoch Tim Mälzer bekommen. Die Gefahr, dass es nach dem Verfahren geschlossen werden könnte, bestehe nicht, so Hofbauer. Es sei bereits auf Jahre ausgebucht.
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