Justiz

Prozess gegen Wieslocher Psychiatrie-Patient: Öffentlichkeit ausgeschlossen

Er soll im September eine Frau in Wiesloch erstochen haben. Jetzt steht ein entflohener Psychiatrie-Patient wegen Mordes vor Gericht. Der Prozess findet bis zum Urteil ohne Zuschauer statt

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Agnes Polewka
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Die Verteidigerin des Mannes: Iris Lemmer. © Dpa/Uwe Anspach

Er trägt einen blauen Kapuzenpullover, sein Blick wandert unruhig im Sitzungssaal 1 des Heidelberger Landgerichts umher. Es ist nicht das erste Mal, dass Ahmad N. in einem Gerichtssaal sitzt, aber es ist das erste Mal, dass er sich wegen Mordes verantworten muss. Er soll im Spätsommer eine 30-Jährige in der Wieslocher Innenstadt mit einem Schälmesser angegriffen und sie so schwer verletzt haben, dass sie starb.

Die Staatsanwaltschaft geht von der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus, weil er an einer paranoiden Schizophrenie leide und fordert eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Weil es sich um ein Unterbringungsverfahren handelt, beantragt die Verteidigerin des Mannes, die Heidelberger Rechtsanwältin Iris Lemmer, gleich zu Beginn den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Rechtsanwalt Thomas Franz aus Ketsch, der die Eltern der getöteten Frau vertritt, schließt sich der Forderung an: Für seine Mandanten sei der Gedanke an eine mediale Aufbereitung ihres erlittenen Leids nach jedem Prozesstag nur schwer auszuhalten.

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So schließt das Schwurgericht die Öffentlichkeit noch vor der Anklageverlesung bis zur Urteilsverkündung aus, Foto- und Videoaufnahmen mussten bereits eingestellt werden, bevor der Beschuldigte den Raum betrat. Ob zur Urteilsverkündung wieder Zuschauer zugelassen sein werden, steht bislang noch nicht fest. 

Dann beginnt das Schwurgericht mit der Aufarbeitung des 8. September 2023. An diesem Tag - und das ist längst bekannt - befand sich N. im Maßregelvollzug des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN). Im Maßregelvollzug werden psychisch oder suchtkranke Menschen behandelt, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind. Im Fall von N. waren das laut Heidelberger Landgericht Fälle der sexuellen Belästigung, verschiedene gewaltsame Übergriffe - auch auf Polizisten - und Beleidigungen.

Auf dem Weg zur Arbeitstherapie soll er am besagten Septembertag das Anstaltsgelände verlassen haben. Obwohl Pfleger der Einrichtung ihm sofort gefolgt sein sollen, gelang es dem Mann - laut Heidelberger Landgericht - in die Wieslocher Innenstadt vorzustoßen. In einem Geschäft soll er nach einem Schälmesser gegriffen und damit eine 30 Jahre alte Frau angegriffen haben, die er nicht gekannt haben soll. Die Frau starb noch am selben Tag.

Redaktion

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