Heidelberg. Die Heidelberger Krawallnacht von Ende Mai hat nun gravierende Auswirkungen auf das Leben eines 18-jährigen aus der Nähe von Bruchsal. Er muss jetzt für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis - wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Verurteilt wurde er nach Jugendstrafrecht. Vor dem Jugendschöffengericht wurden die Ereignisse, die sich in der Nacht auf Pfingstsonntag abspielten minuziös aufgearbeitet und damit auch die Rolle, die der einschlägig vorbestrafte junge Mann in dieser Nacht spielte.
Eine Gerichtssprecherin sagte am Donnerstag, dass er eingeräumt habe, dass die von ihm ausgehende Gewalt „sinnfrei“ gewesen sei. Wie seinerzeit berichtet, waren Polizeibeamte an diesem Abend mit Glasflaschen beworfen worden. Der 18-jährige Bruchsaler konnte im Verlauf der anschließenden Recherchen der „Ermittlungsgruppe Neckarwiese“ anhand von Bildern und Videoaufnahmen als mutmaßlicher Täter identifiziert werden. Am 1. Juni wurde er mit Haftbefehl festgenommen. Polizisten schilderten vor Gericht ihre Erinnerungen an den Einsatz.
Nach Heidelberg gekommen war der Junge an jenem Abend, weil die Corona-Inzidenzen andernorts in Baden-Württemberg nicht so niedrig gewesen seien wie in der Uni-Metropole. Über die sozialen Netzwerke hatte sich schnell verbreitet, dass die Stadt mehr Lockerungen zulassen konnte als andere. Die Konsequenz: Neckarwiese und Altstadt waren an Pfingsten voll mit Jugendlichen, die den Frust der Corona-Zeit in sich trugen. Das Corona-Testzentrum auf der Neckarwiese wurde demoliert. Auch hier war der 18-Jährige, der die Taten voll umfänglich gestand, mittendrin. Mit einer Holzlatte ruinierte er ein Fenster und einen Elektroroller warf er hinterher. Er sei „gut angesoffen“ gewesen, sagte er.
Die Vorsitzende Richterin, Nicole Bargatzky, sagte zur Urteilsbegründung, dass es nicht darum gehe, ein Exempel zu statuieren. Der Angeklagte habe sich von keiner seiner bisherigen Strafen beeindrucken lassen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
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