Maßregelvollzug

Heidelberg will Land bei "Faulem Pelz" ein Jahr warten lassen

Von 
Michaela Roßner
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Blick auf die Gebäude der ehemaligen Heidelberger Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Mannheim, auch „Fauler Pelz“ genannt. © Uwe Anspach/dpa

Heidelberg. Die Stadt Heidelberg möchte die Entscheidung über den Bauantrag des Landes zum „Faulen Pelz“ um ein Jahr zurückstellen. Das geht aus den Unterlagen zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vor, der am Dienstag, 10. Mai, um 17 Uhr im Rathaus am Marktplatz tagt. Der Bauantrag stehe dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Altstadt - Erweiterung des Universitätscampus Altstadt" entgegen, heißt es zur Begründung.  

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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hatte am 22. April einen Bauantrag für das denkmalgeschützte Kulturdenkmal gestellt, um die ehemalige Justizvollzugsanstalt bis 30. Juni 2025 für den Maßregelvollzug nutzen zu können. Mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Stadt und des Ministeriums hätten bis dahin keine Einigung gebracht, hieß es vor gut zwei Wochen zur Begründung.  Genannt werden auch Details zur künftigen Nutzung: Nach Informationen der Stadt soll die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie des Zentrums für Psychiatrie Calw   hier eine Entziehungsanstalt mit  75 Betten betreiben. Die geplante Aufenthaltsdauer der Patienten betrage drei bis sechs Monate, in denen die Patienten die Liegenschaft nicht verlassen dürften. Es soll eine medizinische und psychiatrische Diagnostik erfolgen, eine Information über den Ablauf der Unterbringung, sowie die Einleitung der Therapie mit Erstellung eines Therapieplans.
Anschließend würden die Patienten in ein Zentrum für Psychiatrie oder in eine Justizvollzugsanstalt verlegt. Der Personalumfang ist abhängig von der Belegung, bei Vollbelegung seien circa 90 Mitarbeiter in der Einrichtung tätig  im Schichtbetrieb maximal 15 Personen, zusätzlich bis 20 Personen im Regeldienst zwischen acht und achtzehn Uhr.

Eine Kopie des Ministeriumschreibens war am 22. April an das Regierungspräsidium gegangen. Das nämlich sei als höhere Verwaltungsbehörde zuständig in der Frage, ob die neue Nutzung und die dafür notwendigen Umbauten laut Baugesetzbuch (Paragraf 37) zulässig ist, betonte der Sprecher aus Stuttgart. Während das Land die Rechtsauffassung vertritt, dass der Maßregelvollzug „einer besonderen öffentlichen Zweckbestimmung“ entspricht, sieht die Stadt das anders. Sie verweist darauf, dass der "Faule Pelz" dringend von der Universität für die Erweiterung der Geisteswissenschaften benötigt werde.
Beim Bauordnungsrecht, erkannte auch die Ministeriumssprecherin an, bleibe die Stadt zwar zuständige Behörde und damit Entscheiderin. Trotzdem: „Auch hier kann das Regierungspräsidium Weisungen erteilen und, wenn die Stadt im konkreten Fall einer Weisung nicht Folge leistet, im Wege des sogenannten Selbsteintrittsrechts anstelle der Stadt die konkrete Entscheidung oder Maßnahme treffen“, endet der Brief an die Stadt. Das Land will in die Zwischennutzung elf Millionen Euro investieren.

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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