Heidelberg. Das baden-württembergische Sozialministerium hat bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag gestellt, um das leerstehende Gefängnis „Fauler Pelz“ bis 2025 für den Maßregelvollzug nutzen zu können. Das bestätigt eine Sprecherin des Ministeriums. Das Schreiben sei am 22. April rausgegangen.
Mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Stadt und des Ministeriums hätten bislang keine Einigung gebracht. Eine Kopie des Schreibens ging an das Regierungspräsidium. Das nämlich sei als höhere Verwaltungsbehörde zuständig in der Frage, ob die neue Nutzung und die dafür notwendigen Umbauten laut Baugesetzbuch (Paragraf 37) zulässig ist. Während das Land die Rechtsauffassung vertritt, dass der Maßregelvollzug „einer besonderen öffentlichen Zweckbestimmung“ entspricht, sieht die Stadt das anders.
Beim Bauordnungsrecht, erkennt auch die Ministeriumssprecherin an, bleibe die Stadt zwar zuständige Behörde und damit Entscheiderin. Trotzdem: „Auch hier kann das Regierungspräsidium aber Weisungen erteilen und, wenn die Stadt im konkreten Fall einer Weisung nicht Folge leistet, im Wege des sog. Selbsteintrittsrechts anstelle der Stadt die konkrete Entscheidung oder Maßnahme treffen“, endet der Brief an das städtische Baurechtsamt. Das Land will in die Zwischennutzung elf Millionen Euro investieren.
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