Grundsteuer

Gutachterausschuss bessert Werte in Edingen-Neckarhausen nach

In Sachen Grundsteuer dürfen mehrere Härtefälle in Edingen-Neckarhausen nun doch auf eine Erleichterung hoffen. Wie diese aussehen kann, und wie die Sache nun weitergeht

Von 
Hans-Jürgen Emmerich
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Ihr Garten hinterm Haus in Edingen ist kein Bauplatz, kritisieren Claudia und Herbert Hörner. Jetzt korrigiert der Gutachterausschuss die Werte. © Marcus Schwetasch

Edingen-Neckarhausen. In Sachen Grundsteuer dürfen mehrere Härtefälle nun doch auf eine Erleichterung hoffen. Wie der zuständige Gutachterausschuss für den Nördlichen Rhein-Neckar-Kreis auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, sind einige Grundstücke neu bewertet worden. Dazu zählt auch jenes der Eheleute Hörner in Edingen, die von der neuen Regelung besonders hart betroffen gewesen wären (der „MM“ berichtete).

Große Gärten werden nur noch zu einem Bruchteil angesetzt

Nach dem bisher angesetzten Bodenrichtwert wäre die Steuerlast der Eheleute von 212 auf fast 1600 Euro pro Jahr gestiegen, also umgerechnet 133 Euro im Monat. Der Garten dürfe aber weder bebaut werden, noch lasse er sich wie Baugrund verkaufen, kritisierten die Edinger. Eine Argumentation, der nun auch der Gutachterausschuss als die zuständige Behörde – wie zuletzt angekündigt – für diesen und vergleichbare Fälle folgt.

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Danach wird nur der vordere Teil der Grundstücke mit einer Tiefe von 35 Metern als Bauland mit hier 650 Euro pro Quadratmeter bewertet, das Hinterland hingegen mit 25 Euro als hausnahes Gartenland mit 25 Euro je Quadratmeter. Im konkreten Fall sinkt die Steuerlast dadurch von zunächst fast 1600 Euro auf künftig rund 785 Euro, also nur noch halb so viel. Gegenüber der bisherigen Grundsteuerregelung bedeutet das aber immer noch mehr als eine Verdreifachung.

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Die Korrekturen und Fortschreibungen der Bodenrichtwerte mit Stichtag 1. Januar 2022 sind laut Gutachterausschuss inzwischen übermittelt und im Portal BORIS-BW Grundsteuer B für alle einsehbar. „Unser Faktorenmodell beinhaltet die örtlichen Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten und erläutert, dass Grundstücke im Außenbereich mit einer Übertiefe (ab 35 m) in Vorder-und Hinterland aufgeteilt werden“, schreibt die Behörde. Dabei werde die Parzelle grundsätzlich ab 35 Metern abgeschnitten, bei einer weiter hinten liegenden Bebauung drei Meter hinter dieser. Die Tiefe werde von der Flurstücksgrenze auf der Straßen- oder Erschließungsseite aus gemessen. „Die Zuweisung der Teilfäche des Hinterlandes orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung“, erläutert der Gutachterausschuss.

Aktualisierte Werte sind einfach per Mausklick abrufbar

Wer sehen will, ob ihn die Regelung betrifft, kann einfach auf sein Flurstück in der Onlinekarte klicken und sich die Werte anzeigen lassen. Nach Informationen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zum Ablauf des Verfahrens müssen die Bürger nicht selbst aktiv werden. „Die zuständigen Finanzämter ändern die bereits ergangenen Bescheide von Amts wegen“, schreibt der Gutachterausschuss.

Wie stark sich die Neubewertung auf die Einnahmen der Gemeinde auswirkt, ist nach Angaben von Kämmerer Claus Göhrig noch nicht absehbar. Man sei zuletzt von unter fünf Prozent ausgegangen. In den Grundsteuerbescheiden könne die Gemeinde die neuen Werte nur berücksichtigen, wenn das Finanzamt diese noch 2024 übermittle. Wenn nicht, würden die Bescheide im Laufe des Jahres korrigiert.

Redaktion Aus Leidenschaft Lokalredakteur seit 1990, beim Mannheimer Morgen seit 2000.

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